Die rot-grüne Landesregierung hat heute ihren Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt vorgestellt, er wird in den kommenden Wochen im Landtag beraten. Die Pläne von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sehen vor, zusätzlich 776 Millionen Euro verwenden zu können. SPD und Grüne wollen das Geld vor allem dazu nutze die Unterbringung von Geflüchteten abzusichern und dabei die Kommunen besser zu unterstützen.
„Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen des Flüchtlingsrats, ein Zwei-Klassen-Recht für Geflüchtete zu vermeiden.“
„Wir erleben eine dramatische Fluchtbewegung aus der Ukraine auch nach Niedersachsen.“
Das Land ist gefordert, ein Aufnahmekonzept zu erstellen, das beginnend mit der Aufnahme und für die Dauer des Aufenthalts Ziele und Zuständigkeiten beschreibt, wie Geflüchtete gut aufgenommen werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das schließt ausdrücklich und insbesondere die Feststellung von Bedarfen besonders Schutzbedürftiger und Traumatisierter ein.
Dieser Vorgang weist gleich mehrere Aspekte auf, die aus Sicht der GRÜNEN mit einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik nicht vereinbar sind: Familientrennung, Nachtabschiebung, Abschiebung besonders schutzbedürftiger Personen - hier einer Schwangeren, eines psychisch Erkrankten und deren Kindern.
Die niedersächsischen Kommunen müssen in den nächsten zwei Jahren die Kürzungen ausbaden, die die SPD/CDU-Landesregierung mit dem Doppelhaushalt bei der sozialen Infrastruktur vornimmt. Was Sozialministerin Behrens heute im Sozialausschuss präsentiert hat, reißt große Löcher in die kommunalen Sozialhaushalte, dünnt die soziale Infrastruktur weiter aus und verschärft die soziale Spaltung in Niedersachsen.
Wir unterstützen die Flüchtlingsverbände uneingeschränkt in ihrer Forderung, keine Haushaltskürzungen im Migrationsbereich vorzunehmen. Dies hätte sonst dramatische Folgen für den Integrationserfolg und die Versorgung der Geflüchteten. Gerade jetzt in der noch andauernden Corona-Pandemie gilt das umso mehr.
Innenminister Pistorius verschärft ohne Not die niedersächsische Abschiebungspraxis. Humanitäre Aspekte bleiben auf der Strecke. Auf langjährigen Aufenthalt und die damit einhergehende Verwurzelung von Geflüchteten wird keine Rücksicht mehr genommen. Die Ausländerbehörden werden von ihren Beratungspflichten zu freiwilliger Rückkehr und Rückkehrhilfen weitgehend entbunden.
Die afghanische Regierung appelliert bisher vergeblich an die bundesdeutsche Regierung, für die Dauer von drei Monaten einen Aufschub der Abschiebungen aus Europa nach Afghanistan zu akzeptieren. Die Abschiebungen nach Afghanistan müssen schnell bundesweit gestoppt werden.
„Landesweit sind nur rund 20 Prozent aller Geflüchteten in der Landesaufnahmebehörde erstgeimpft, obwohl sie zur Priogruppe 2 zählen und damit eigentlich eine höhere Durchimpfungsrate als die Allgemeinbevölkerung aufweisen müssten.“