Wir brauchen dafür alltagstaugliche Regelungen, um unsere Demokratie besser vor ihren Feinden und insbesondere auch vor Antisemitismus zu schützen.
Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden kleiner. Auch das neue Auszählverfahren schafft mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Parteien.
Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und hat Bestand, und deswegen gilt weiterhin: Auf Rot-Grün in Niedersachsen und ihre Politik können sich die Menschen verlassen. Das ist umso wichtiger, als es im Zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2023 um viel Geld und sinnvolle Investitionen in Kitas und Kommunen ging.
Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen haben sich darauf verständigt, ein Parlamentarisches Kontrollgremium einzurichten. Seine gewählten Mitglieder sind dann dafür zuständig, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes vorzunehmen.
Die Zahl der Ordnungsrufe von SPD, CDU und Grünen ist rückläufig. Zur Halbzeit dieser Legislaturperiode hat die AfD mit 14 Ordnungsrufen schon mehr angehäuft als in der Legislaturperiode zuvor – es sind fast drei Mal so viele Ordnungsrufe wie die der anderen Parteien zusammen.
Die Klage der CDU ist unberechtigt und konstruiert. Auch der zweite Nachtragshaushalt 2023 hat alle Anforderungen an ein rechtmäßiges parlamentarisches Verfahren erfüllt. Es gab ausreichend Beratungszeit für alle Abgeordneten, auch für die eingebrachten Änderungsanträge.
Die haltlosen Vorwürfe der CDU legen die große Verzweiflung bloß, gegen die Landesregierung keine politischen Punkte machen zu können. Carina Hermanns Vorhaltungen gegen das Kultusministerium sind vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

Anne Kura (40) und Detlev Schulz-Hendel (62) stehen auch in den kommenden Jahren an der Spitze der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag.
Das Urteil des Staatsgerichtshofs gibt dem Landtag Hausaufgaben auf. Die Vorgabe des Staatsgerichtshofs aber ist klar: So hohe Abweichungen von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigen wie in der Vergangenheit darf es in den Wahlkreisen bei künftigen Landtagswahlen nicht mehr geben.
Dass sich die Richter*innen gegen eine Neuwahl entschieden haben, ist meiner Ansicht nach gut nachvollziehbar. Es darf nicht sein, dass antidemokratische Parteien wie die AfD durch eigene Fehler und Querelen gezielt Wahlen gefährden und Parlamente delegitimieren können. Solch perfides Vorgehen muss im Ansatz unterbunden werden