
Die Justiz als dritte Staatsgewalt ist eine zentrale Säule von Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit. Ein wichtiges Ziel von Rot-Grün ist, diese zu erhalten und zu verbessern. Grüne Justizpolitik bewahrt und fördert eine unabhängige, effiziente und selbstständige Justiz mit einem gleichberechtigten Zugang aller Menschen unabhängig von sozialer Herkunft oder Lebenssituation.
Demokratie ist ohne Rechtsstaat nicht denkbar. Deshalb setzen wir uns für mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, bessere Arbeitsbedingungen und Klimaneutralität an den Justizstandorten ein. Zur Demokratie gehört auch der Meinungsaustausch. Um ihn zu schützen, widmen wir uns der Bekämpfung von Hass- und Hetze im Internet mit einer eigenen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Göttingen. Auch den Opferschutz haben wir durch eine Gesetzesinitiative gestärkt.
Um die Ausbildung junger Jurist*innen zu fördern, haben wir das E-Examen und den integrierten Bachelor im Landtag beschlossen. Auch das Referendariat in Teilzeit und zusätzliche Ausbildungshilfen im Referendariat haben wir beschlossen.
Das Prozessrecht haben wir durch eine Bundesratsinitiative zur kindgerechten Vernehmung im Strafverfahren und durch einen Beschluss zur Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung menschlicher gestaltet.
Im Kampf gegen Femizide bauen wir das Unterstützungs- und Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen in Niedersachsen kontinuierlich aus. Hier wirkt auch die Initiative der Landesregierung für die Pilotierung einer Gewaltschutz-App. Diese App, so haben wir beschlossen, soll künftig landesweit Anwendung finden. Die Landesregierung wird sich zudem für eine bundesweite Einführung stark machen.
Die Gefangenenzahlen und die Häufigkeit psychischer Auffälligkeiten bei Gefangenen steigen. Dem muss sozial-, familien- und jugendpolitisch entgegengewirkt werden. Dem Leitprinzip „Jugendhilfe statt Knast“ folgend müssen Jugendhilfe und Prävention Vorrang vor Bestrafung haben. Straffällig gewordene Jugendliche sollen rechtzeitig in Schule und Gesellschaft reintegriert werden.
Um mit den hohen Anforderungen im Justizvollzug umgehen zu können, werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften und Verbänden ein geeignetes System entwickeln, das den Personalbedarf misst. Die Arbeit im Justizvollzug werden wir durch attraktive Arbeitsbedingungen und die Stärkung von Fort- und Weiterbildung sowie den Ausbau von Vor- und Nachsorgemaßnahmen bei besonderen Vorkommnissen erleichtern.
Die medizinische und psychiatrische Versorgung der Gefangenen ist angesichts des akuten Ärztemangels im Vollzug eine zunehmende Herausforderung. Wir haben deshalb beschlossen, die Telemedizin zur Entlastung zu nutzen und setzen zudem auf den Ausbau von Kooperationen mit externen Partnern wie Kliniken und Großpraxen. Über Stipendien und die Kooperation mit Hochschulen werden wir ärztliches und psychiatrisches Personal für den Justizvollzug gewinnen.
Wir werden suchttherapeutische Abteilungen in den Justizvollzugsanstalten einrichten und eine medizinisch begleitende Substitutionsbehandlung für geeignete suchtmittelabhängige Inhaftierte ermöglichen. Das Netzwerk zwischen Justizvollzugsanstalten und den Trägern der Therapieeinrichtungen werden wir stärken und ein Konzept für die Fortführung der Therapie durch forensische Ambulanzen erstellen, um eine Anschlussbehandlung sicherzustellen.
Den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Wir werden dazu sofern möglich vollzugslockernde Maßnahmen wie Ausgang, Freigang, Urlaub sowie Besuche nutzen. Auch den offenen Vollzug werden wir stärken und häufiger anwenden. Die Entlassungsvorbereitung mit Lockerungen, Bildungsangeboten und offenem Vollzug sowie der Vermittlung von Wohnung und Arbeit und dem Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen werden wir intensivieren.
Ersatzfreiheitsstrafen kosten das Land jährlich mehrere Millionen Euro, wirken sich negativ auf die Resozialisierung aus und treffen zumeist arme Menschen. Wir haben deshalb die Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe beschlossen und unterstützen die Reformbestrebungen des Bundes zur Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe haben für ihre wichtige und wertvolle Resozialisierungsarbeit endlich eine solide und nachhaltige Förderung erhalten. Die Bewährungshilfe werden wir durch eine Überarbeitung der Standards und einen neuen ganzheitlichen Ansatz stärken.