Pressemeldung Nr. 31 vom

Schlappe für das Land vor Verwaltungsgericht Osnabrück - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft OS zu Razzia in Berlin ebenfalls rechtswidrig:Grüne: Justizministerin mauert zur umstrittenen Razzia – Seit Februar keine Antworten zu offenen Fragen

Dieser nachlässige Umgang der Landesregierung mit Fragen zu rechtswidrigen Durchsuchungen einer niedersächsischen Staatsanwaltschaft ist ein starkes Stück. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Pressemitteilung legt erneut nahe, dass eine politische Motivation zugrunde liegen könnte. In der Angelegenheit sind noch sehr viele Fragen offen.

Darum geht’s

Vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück ist am (heutigen) Mittwoch (8. Juni) eine Klage der Bundesregierung gegen die Landesregierung zur umstritten Durchsuchung von Bundesministerium unmittelbar vor der Bundestagswahl verhandelt worden. Gegenstand ist eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu den damaligen Vorgängen, die bundesweit für Aufsehen sorgten. Das Verwaltungsgericht erklärte die Pressemitteilung für rechtswidrig, weil sie suggeriert, dass die Ministeriumsleitung involviert sei und die Bundesbehörden nicht kooperieren könnten. Diese Aussagen gingen deutlich über den Durchsuchungsbeschluss hinaus und seien nicht haltbar. Zu der rechtswidrigen Durchsuchung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist Justizministerin Havliza (CDU) seit mittlerweile dreieinhalb Monaten ohne nähere Begründung und entgegen der Absprachen im Ausschuss Antworten zu einem Fragenkatalog der Grünen-Fraktion schuldig geblieben. Die Grünen hatten Havliza zu den Durchsuchungen Mitte Februar vor den Rechtsausschuss zitiert. In der Sitzung konnten jedoch zahlreiche Fragen nicht geklärt werden.

Die Ministerin sicherte eine zeitnahe Antwort auf alle noch offenen Fragen zu. Seither ist die Grünen-Fraktion zu den rund 20 Fragen mehrfach vertröstet worden; zuletzt hieß es, die Antworten lägen in der Staatskanzlei. Fakt ist: Die Landesregierung bleibt Antworten zu den Vorgängen in der Staatsanwaltschaft Osnabrück ohne nähere Begründung schuldig. Die Durchsuchungsbeschlüsse für das Bundesjustizministerium sowie das Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl im vergangenen Herbst sorgten für heftige Kritik. Ein Beschluss zur Durchsuchung des Bundesfinanzministeriums ist dem Landgericht vorgelegt worden. Damaliger Finanzminister in Berlin war der damalige Kanzlerkandidat und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Kritiker sahen in den Durchsuchungen ein Wahlkampfmanöver. Kurz danach stellte sich heraus, dass die begehrten Unterlagen zu Geldwäsche-Ermittlungen längst bei den Ermittlungsbehörden in Osnabrück vorgelegen hatten.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag:

„Dieser nachlässige Umgang der Landesregierung mit Fragen zu rechtswidrigen Durchsuchungen einer niedersächsischen Staatsanwaltschaft ist ein starkes Stück. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Pressemitteilung legt erneut nahe, dass eine politische Motivation zugrunde liegen könnte. In der Angelegenheit sind noch sehr viele Fragen offen. Der Verdacht politischer Einflussnahme steht unverändert im Raum. Da ist Aufklärung dringend notwendig, nicht Hinauszögern. Im Februar blieben diverse Fragen zu den Vorgängen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück offen. Der eingereichte Fragenkatalog sollte eine zeitnahe Beantwortung ermöglichen und wurde deshalb im Ausschuss anstelle einer Anfrage verabredet. Die Beantwortung steht nunmehr drei Monate aus, die Frist für Anfragen beträgt vier Wochen. Das ist ein unmöglicher Umgang mit dem Parlament und bei der Aufarbeitung dieses Vorgangs. Wir erwarten von der Justizministerin unmittelbare und aussagekräftige Antwort auf unsere Fragen, damit wir über eventuelle weitere Maßnahmen entscheiden können. Die Verzögerung der Beantwortung schürt nicht gerade Vertrauen in die Aufklärung, diese ist aber angesichts der Vorgänge dringend geboten.“

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