Lena Nzume

  • Sprecherin für Bildungspolitik (Diversität und Inklusion an Schulen, Ganztag, Lehrkräftebildung, Berufsbildende Schulen & Ausbildung) und Gedenkstätten

Kristina Bartz

Suraj Mailitafi

Rose Neves

Lena Nzume

Jahrgang: 1980
Beruf: Soziologin

  • geboren und aufgewachsen in Kamerun
  • Studium der Soziologie in Konstanz
  • Berufliches
    • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Pädagogik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    • Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte bei der Stadt Oldenburg
    • Koordinatorin für Migration und Teilhabe bei der Stadt Oldenburg
    • Gemeinwesenarbeit im Nachbarschaftsbüro Düsternort Delmenhorst
    • Geschäftsführung und Assistenz des Vorstandes der Eriksen-Stifung und Oldenburger Bürgerstiftung

Politisches und Ehrenamt

  • Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2014.
  • Sprecherin LAG Schule
  • Mitarbeit in LAG Flucht & Migration
  • Beratendes Mitglied im Integrationsausschuss der Stadt Oldenburg
  • Mitinitiatorin und Sprecherin des Arbeitskreises Koloniale Kontinuitäten Oldenburg
  • Kandidatin Stadtrat für Stadtrat im Wahlbereich 5 (2021)
  • Vorstandsarbeit Stadtverband Oldenburg (2014)
  • Mitgliedschaften:  Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD), NABU, United Against Racism, Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)
  • Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (ab 8. November 2022).

Über mich

Ich bin Oldenburgerin, Schwarze Deutsche und habe bis zu meinem 8. Lebensjahr in Kamerun gelebt. Am 07.03.1980 wurde ich in Kumba, Kamerun geboren. Durch das sozialpolitische Engagement meiner Eltern wurde ich bereits in meiner Kindheit auch für die Wichtigkeit von Bildung sensibilisiert. Mein Vater stammte aus einem kleinen Dorf in Kamerun, studierte in Europa und gründete später eine Klinik in seiner Heimat, um die Region infrastrukturell aufzubauen. Meine Mutter, eine gebürtige Oldenburgerin, hat rund 10 Jahre in Kamerun gelebt, wo sie Entwicklungshelferin beim Deutschen Entwicklungsdienst und gemeinsam mit meinem Vater Entwicklungsprojekte durchführte. Mein Vater gab mir zum ersten Geburtstag folgenden Wunsch mit: „Diene den Menschen!“. Insofern prägten mich schon früh das soziale Engagement meiner Eltern und ihre gesellschaftspolitischen Aktivitäten.

Mit 8 Jahren kam ich mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland und besuchte in Westerstede die Grundschule. Dank der intensiven Unterstützung meiner Grundschullehrerin und meiner großen Freude am Lesen habe ich schnell die deutsche Sprache erlernt und die Europaschule Gymnasium Westerstede besucht, wo ich auch das Abitur machte.

Später studierte ich an der Universität Konstanz Soziologie, Politik- und Kunst- & Medienwissenschaften, weil mich die Frage umtrieb, wie sich soziale Ungleichheit abbauen und ein gelungenes Zusammenleben der Vielen erreichen lässt. Im April 2006 wurde mein Sohn geboren. Meinen jetzt 16-jährigen Sohn habe ich mithilfe eines stabilen sozialen Netzwerkes allein großgezogen.

Als alleinerziehende Mutter kenne ich den Spagat zwischen Berufstätigkeit und Familie, die Herausforderung der Kinderbetreuung und das hohe Armutsrisiko von Einelternfamilien zu gut. In meiner Freizeit treibe ich gern Sport und halte mich viel in der Natur auf. Außerdem koche ich gern, bin Kino- und Filmeliebhaberin und Fan unserer EWE Baskets.

Regionale Zuständigkeit

Politische Zuständigkeit

  • Arbeit
  • Diversität und Inklusion an Schulen
  • Lehrkräftebildung
  • Berufsbildende Schulen
  • berufliche Bildung
  • Gedenkstätten

Ausschüsse

Mitglied

  • Kultusausschuss

stellv. Mitglied

  • Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
  • Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe

Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Gerne informiere ich Sie darüber, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitglied des Niedersächsischen Landtages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.

Meine Einkünfte:

„Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es in der Verfassung Niedersachsens. Die Höhe der Entschädigungen bzw. der „Diät“ legt das Abgeordnetengesetz fest. Eine unabhängige „Diätenkommission“ überprüft regelmäßig die Angemessenheit. Die Höhe der Entschädigungen wird regelmäßig entsprechend der Nominal-Lohnentwicklung bzw. der Teuerungsrate angepasst.

Von Juli 2023 – Juni 2024 beträgt die Grundentschädigung monatlich 7.635,19 Euro. Jahressonderzahlungen gibt es nicht. Dazu kommt die steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.635,88 Euro. Ab dem 01. Juli 2024 steigen die Beträge auf 8108,57 Euro für die Grundentschädigung – was dem Anstieg der Nominallöhne entspricht. Die Aufwandsentschädigung steigt entsprechend der Teuerungsrate auf 1717,67 Euro. Diese wird für meine laufenden Bürokosten genutzt. Die Grundentschädigung muss selbstverständlich voll versteuert werden. Zudem führe ich zur Unterstützung meiner Partei mindestens 15 % der Grundentschädigung an den Landesverband als Mandatsbeitrag ab.

Das Sitzungsgeld des Landtags für Präsenzsitzungstage (Plenum, Ausschüsse, Fraktionssitzungen etc.) beträgt 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungstagen 23 Euro.

Einer Landtagsabgeordneten stehen in Niedersachsen aktuell 60 Wochenstunden auf Basis der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen zur Verfügung.

Zusätzlich stehen allen Landtagsabgeordneten Netzkarten der Deutschen Bahn (1. Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und von Niedersachsen nach Berlin, Bremen und Hamburg zu.

Weitere Einkünfte:

Die Veröffentlichung dieser Angaben orientiert sich an den Verhaltensregeln des Niedersächsischen Landtages.

1. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf (Abschnitt I Abs. 1 Nr. 4 VR, Nummer 2 AB VR)    

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 2 VR, Nummer 3 AB VR)

  • keine

3. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten) (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 3 VR, Nummern 3 und 7 AB VR)    

  • Mitglied des Stiftungsrats Niedersächsischer Gedenkstätten

4. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung des Privatrechts mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 4 VR, Nummer 3 AB VR)    

keine

Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Stand: 17.04.2024.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich und mein Büro.

Pressemeldungen & Statements

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