Grüne Innenpolitik in Niedersachsen ist vielfältig, gezielt und verhältnismäßig. Wir stellen das Gleichgewicht zwischen Bürgerrechten, Freiheit und Sicherheit her und Menschen nicht unter Generalverdacht. Terror und andere Gefahrenlagen bekämpfen wir durch Investitionen in Strukturen und mit Kompetenz, Professionalität und Eigenverantwortung mit einer bürgernahen Polizei und Verwaltung. Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und religiös motivierter Terrorismus werden präventiv bekämpft. Wir sorgen dafür, dass die Polizei den steigenden Anforderungen begegnen kann, indem wir den Strategieprozess der Polizei weiterentwickeln und stärken sowie Multidisziplinarität ausbauen. Wir wollen eine anonyme individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in geschlossenen Einsätzen einführen. Diese wird befristet und evaluiert.
Wir wollen ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz: Dieses bietet einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen und schafft Rechtsansprüche. Hierdurch schließen wir Rechtsschutzlücken zwischen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Für Betroffene schaffen wir niederschwellige Angebote, gegen Diskriminierung vorzugehen.
Extreme Wetterlagen, Überschwemmungen und Brände werden aufgrund der Klimakrise in den kommenden Jahren zunehmen. Wir wollen deshalb die dauerhafte Förderung der technischen und digitalen Ausstattung sicherstellen und die Fähigkeiten von Feuerwehr und Katastrophenschutz weiter verbessern.
Wir wollen die Zuschüsse für Investitionen an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen im Dialog mit diesen erhöhen. Neben Investitionen in Ausstattung und Material werden wir auch Strategien für den vorbeugenden Schutz vor Katastrophen und Bränden fördern.
Wir wollen die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung stärker fördern und eine Resilienzstrategie für Niedersachsen erarbeiten. Gemeinsam mit dem Bund werden wir den Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenen und Alarmnetzes fortsetzen. Mit den Kommunen wollen wir ein Kommunikationssystem für den Fall eines Blackouts vorbereiten. Darüber hinaus werden wir Katastrophenschutzverfahren insbesondere auf EU-Ebene verstärkt betrachten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz institutionalisieren. In diesem Rahmen setzen wir uns auch für eine gemeinsam aus EU-, Bundes- und Landesmitteln finanzierte niedersächsische Einheit von Löschflugzeugen aus der europäischen Kapazitätsreserve für den Katastrophenschutz (RescEU) ein.
Wir werden unter anderem eine verpflichtende Feuerwehrbedarfsplanung festschreiben und Freistellungsansprüche für Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfeuerwehren regeln. Dabei nehmen wir gezielt die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen in den Fokus. Wir fördern den überörtlichen Brandschutz und prüfen die Aufstellung zusätzlicher zentraler Landeseinheiten.
Die Attraktivität des haupt- und ehrenamtlichen Dienstes bei Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdiensten wollen wir verbessern und Nachwuchs, insbesondere mehr Frauen und Migrant*innen, dafür gewinnen. Dazu gehört auch die Verbesserung der Besoldung und die Bewertung der Stellen für die Hauptamtlichen bei der Feuerwehr sowie die Anhebung der Feuerwehrzulage und des Anwärtersonderzuschlags. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wollen wir wieder einführen. Die Helfenden der anerkannten Hilfsorganisationen werden wir den Freiwilligen Feuerwehren in Bezug auf die Freistellung auch für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Übungen gleichstellen.
Damit in Zukunft unter modernsten Bedingungen Feuerwehrleute den Ernstfall trainieren können, werden wir den Ausbau des Technik- und Trainingszentrums an den NLBK-Standorten in Celle-Scheuen und in Loy konsequent fortsetzen, notwendige Investitionsmittel zur Verfügung stellen und die Ausbildungskapazitäten weiter erhöhen.
Die bestehenden Konzepte gegen Wald- und Moorbrände werden wir weiterentwickeln.