Statement:Grüne: Bundesverkehrsminister muss Blockade bei Tempolimits aufgeben

Der Anstieg der Unfallzahlen auf das Vor-Corona-Niveau zeigt: Alle Beteiligten müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um „Vision Zero“ wahr werden zu lassen. 424 Verkehrstote in Niedersachsen im vergangenen Jahr sind 424 zu viel.

Innenministerin Behrens hat die Details der polizeilichen Unfallstatistik 2023 erläutert. Dazu sagt Stephan Christ, verkehrspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Der Anstieg der Unfallzahlen auf das Vor-Corona-Niveau zeigt: Alle Beteiligten müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um „Vision Zero“ wahr werden zu lassen. 424 Verkehrstote in Niedersachsen im vergangenen Jahr sind 424 zu viel.

Eine wichtige Ursache für den Anstieg ist überhöhte Geschwindigkeit. Das macht einmal mehr deutlich, dass wir ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen benötigen. Land und Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, das Tempolimit in geschlossenen Ortschaften auf weniger als 50 Stundenkilometer festzulegen. Der Bundesverkehrsminister muss bei diesem Thema seine Blockadehaltung aufgeben.

Die Statistik belegt auch, dass vor allem der Schutz der Radfahrenden verbessert werden muss. Von 2014 bis 2022 starben im jährlichen Durchschnitt fast 55 Radfahrende im Straßenverkehr. Im vergangenen Jahr waren es 71. Das ist eine Steigerung um fast 30 Prozent. Die Zahl aller Verkehrstoten stieg dagegen um etwas mehr als vier Prozent. Das zeigt, dass das Land, aber auch der Bund und die Kommunen, den Bau einer fahrradfreundlichen Infrastruktur stark vorantreiben müssen.

Zur Diskussion über den Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr erklärt Christ:

Innenministerin Behrens meint, die Entscheidung zu Grenzwerten dürfe „keine politische Entscheidung“ sein. Dies ist aber dringend notwendig, fand bislang doch ein rein technischer Grenzwert Anwendung. Es ist daher unverständlich, warum sie sich über das breite Meinungsbild einer vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Expert*innenkommission hinwegsetzen will. Das Gremium ist zu dem Schluss gekommen, dass bei einer Konzentration von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum nach aktuellem Stand der Wissenschaft noch kein allgemeines Unfallrisiko besteht. Es lässt sich auch nicht davon sprechen, der bisherige Grenzwert solle um das Dreifache angehoben werden. Es gab bisher schlicht keinen Grenzwert. Ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist lediglich das, was derzeit technisch nachweisbar ist.

 

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