Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes und anderer Gesetze

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

Rede TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Beamtengesetzes (GE Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

gestern erreichten uns zwei Nachrichten, die überregional Aufmerksamkeit erregten:

Zum einen der Brand der historischen Börse in Kopenhagen und zum anderen der Brand einer Chemie-Fabrik in Braunschweig – hier bei uns in Niedersachsen.

In beiden Fällen versuchen nach wie vor Feuerwehrleute im Dauereinsatz Schlimmeres – wie zum Beispiel ein Übergreifen auf anliegende Häuser oder gar drohende Explosionen – zu verhindern.

Und in beiden Fällen setzen die teils ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihr eigenes Leben aufs Spiel, um andere Menschen zu retten und zu schützen.
Ich möchte hier denen bei dem Einsatz in Braunschweig Verletzten eine gute, schnelle und vollständige Genesung wünschen und ihnen ausdrücklich danken:

Danke, dass Sie und alle weiteren Kräfte der Blaulichtfamilie tagtäglich für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in unserem Land einstehen!

Danke, dass Sie da sind und selbstlos helfen, egal wann, wo und von wem Sie gebraucht werden! Diesen Dank kann man auch hier im Plenum gar nicht oft genug wiederholen.

Und doch müssen dem Dank der Politik nun dringend auch Taten folgen. Schließlich ist die Gesetzesnovelle zum Brandschutzgesetz bekanntermaßen seit Jahren überfällig.

Deshalb ist heute ein guter Tag für unsere Feuerwehren und das Ehrenamt in Niedersachsen, liebe Kolleg*innen!

Denn nach jahrelangem Zögern und Zaudern der Vorgänger-Regierung unter CDU-Beteiligung bringt nun ROT-GRÜN mit diesem vorliegenden Entwurf endlich ein modernes Niedersächsischen Brandschutzgesetzes auf den Weg!

An dieser Stelle möchte ich mich nicht nur bei unserer Innenministerin für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken, sondern insbesondere auch bei unserem Grünen Gestaltungs- und Ermöglichungs- Finanzminister Gerald Heere.

Wer die Historie kennt, weiß, dass genau in dieser Personalie DER entscheidende Unterschied liegt.

Ein von rot-schwarz vorgelegter Gesetzentwurf wurde in der letzten Wahlperiode inhaltlich und finanziell im Laufe der Beratung immer weiter entkernt, so dass am Ende nur noch ein Gerippe der ursprünglichen Fassung übrig blieb, den selbst die Feuerwehren ablehnten – aus Angst vor Verschlechterung der Ist-Situation. Von „bedarfsgerecht“ konnte damals keine Rede sein.

Das war leider das Gegenteil von Dank und Respekt, liebe Kolleg*innen.

Deshalb werden wir es nun gemeinsam besser machen. Wir sind es den Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren sowie den Kommunen schuldig.

Schließlich hat sich viel verändert in den letzten Jahren. Die Einsatzzahlen und Herausforderungen sind stark gestiegen.

Zum einen durch den Klimawandel mit seinen Naturkatastrophen und Extremwettereignissen, wie wir sie beispielsweise Ende letzten und Anfang diesen Jahres in unserem Bundesland selbst hautnah erleben mussten. Und zum anderem durch den technischen Wandel wie etwa durch E-Mobilität, Photovoltaik und dem Einsatz von Drohnen.

Alles das stellt insbesondere unsere Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren vor neue Aufgaben.

Deshalb ist es wichtig, unsere Kamerad*innen sowohl mit moderner Ausstattung als auch durch aktuelle, zeitgemäße Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen und damit letztlich auch zu entlasten.

Mit dem vorliegenden rot-grünen Gesetzentwurf gehen wir genau diese Herausforderungen an!

Wir stärken unsere Freiwilligen Feuerwehren, deren Einsatz zwar unbezahlt aber eben auch unbezahlbar ist!

Das sind wir unseren ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden auch schuldig, liebe Kolleg*innen!

Einen weiteren Punkt, der mir bekanntermaßen besonders am Herzen liegt, möchte ich hier aber nochmal besonders hervorheben: Den neuen Freistellungsanspruch für Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfeuerwehren.
Denn die ehrenamtliche Betreuer*innen unserer Kinder- und Jugendfeuerwehren betreiben aktive Zukunftsarbeit für unser Feuerwehrwesen in Niedersachsen.

Sie sorgen damit auch in Zukunft für die Sicherheit in „Zeiten des Wandels“ für die Menschen und Kommunen in Niedersachsen.
Ich freue mich nun auf die weitere Beratung im Fachausschuss.

Ein letzter Hinweis noch auf das Motto des Landesfeuerverbandes: „Vielfalt ist unsere Stärke!“ Alle Menschen sind in der Feuerwehr willkommen.
Egal welche Nationalität, welche Hautfarbe, welches Geschlecht oder sexuelle Orientierung sie haben!

Denn unsere Feuerwehr steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes!

Zurück zum Pressearchiv