Innenministerin Daniela Behrens hat mit Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände über Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen beraten.
Die anhaltend hohe Zahl geflüchteter Menschen, die nach Deutschland kommen, stellt die Kommunen auch in Niedersachsen vor große Herausforderungen. Dennoch ist es unserer Ansicht nach wichtig, dass die Migrationspolitik in erster Linie auf den Abbau von Hürden bei der Zuwanderung setzt und nicht auf repressive Maßnahmen.
Wir brauchen eine Reform der EU-Asylpolitik, aber keine schrittweise Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl. Es ist daher ein Fehler und ein falsches Signal, dass sich die Innenminister*innen der EU im Kern auf den Abbau von Grundrechten an den EU-Außengrenzen geeinigt haben. Gleichzeitig ist es weder gelungen, eine Verteilung der Geflüchteten auf die EU-Staaten verbindlich festzuschreiben noch die Kommunen zu entlasten.
In den weiteren Verhandlungen, die es geben muss und geben wird, muss es um eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Integration und gute Strukturen für die Einwanderung gehen. Abschottung und Repression hingegen helfen niemandem weiter.
„Rassismus und rassistische Diskriminierung sind keine Randphänomene.“
Die rot-grüne Landesregierung hat heute ihren Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt vorgestellt, er wird in den kommenden Wochen im Landtag beraten. Die Pläne von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sehen vor, zusätzlich 776 Millionen Euro verwenden zu können. SPD und Grüne wollen das Geld vor allem dazu nutze die Unterbringung von Geflüchteten abzusichern und dabei die Kommunen besser zu unterstützen.
„Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen des Flüchtlingsrats, ein Zwei-Klassen-Recht für Geflüchtete zu vermeiden.“
„Wir erleben eine dramatische Fluchtbewegung aus der Ukraine auch nach Niedersachsen.“
Das Land ist gefordert, ein Aufnahmekonzept zu erstellen, das beginnend mit der Aufnahme und für die Dauer des Aufenthalts Ziele und Zuständigkeiten beschreibt, wie Geflüchtete gut aufgenommen werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das schließt ausdrücklich und insbesondere die Feststellung von Bedarfen besonders Schutzbedürftiger und Traumatisierter ein.
Dieser Vorgang weist gleich mehrere Aspekte auf, die aus Sicht der GRÜNEN mit einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik nicht vereinbar sind: Familientrennung, Nachtabschiebung, Abschiebung besonders schutzbedürftiger Personen - hier einer Schwangeren, eines psychisch Erkrankten und deren Kindern.