Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden auch im Dezember-Plenum Entschließungsanträge in den Landtag einbringen.

Nach gemeinsamen Beratungen haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am (heutigen) Dienstag ihre Schwerpunkte für den Haushalt 2026 vorgestellt. 93,5 Millionen Euro fließen in Projekte für gesellschaftlichen Zusammenhalt, ehrenamtliches Engagement, Demokratie, Kultur, Klimaschutz und Mobilität.
Das Finanzministerium hat die Steuerschätzung für Niedersachsen vorgestellt.
Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und die Anhebung der Pendler*innenpauschale schaden den finanziellen Interessen des Landes. Die Pläne sind nicht gegenfinanziert und belasten die Haushalte von Ländern und Kommunen.
Der Nachtragshaushalt ist verfassungsgemäß und hat Bestand, und deswegen gilt weiterhin: Auf Rot-Grün in Niedersachsen und ihre Politik können sich die Menschen verlassen. Das ist umso wichtiger, als es im Zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2023 um viel Geld und sinnvolle Investitionen in Kitas und Kommunen ging.
Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz ist der Beleg, dass SPD und Grüne solidarisch mit den Kommunen sind und sie es ernst meinen mit konkreten, praxisnahen Entlastungen. Wir setzen ein wichtiges Signal für handlungsfähige, starke und klimafreundlich investierende Kommunen.
Dieses Finanzpaket ist die klare Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Es ist sozial gerecht, nachhaltig und so umfangreich, dass alle Menschen im Land spürbar profitieren werden. Niedersachsen investiert in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Sicherheit, Klimaschutz und Gesundheit.
Wir freuen uns sehr, dass mit der Gründung der Anstalt die Struktur dafür geschaffen wurde, den Baubedarf des Landes gezielter zu steuern – denn Geld allein baut keine Brücken und saniert auch keine Verwaltungsgebäude. Die NIA hat das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zum Abbau des erheblichen Sanierungsstaus an Landesliegenschaften zu leisten.
Rot-Grün hatte bereits vor zehn Jahren das erste Kommunalinvestitionsprogramm aufgelegt. Nun kommt die dritte Auflage dieses Erfolgsmodells, bei dem ein kommunaler Eigenanteil nicht erforderlich ist. Selbst bereits begonnene Maßnahmen sind förderfähig.