„Justizministerin Havliza muss aufklären, wie es möglich ist, dass sich solche kriminellen Netzwerke innerhalb des Justizvollzugs und der mutmaßlichen Beteiligung von Landesbediensteten entwickeln können.“
Justizministerin Havliza hat dem Landtag ein weiteres Beispiel geliefert, dass die Landesregierung mit ihrer großen Mehrheit das Landesparlament immer häufiger nicht ernst nimmt. Entweder war sie schlecht vorbereitet oder unwissend. Wie sonst lassen sich bruchstückhafte, unvollständige und zum Teil falsche Antworten erklären.
Das Urteil zu dieser beispiellosen Mordserie konnte nicht anders lauten. Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen bleibt dennoch und viele Angehörige müssen weiterhin mit der Ungewissheit leben, was mit ihren Lieben passiert ist. Umso wichtiger ist, dass für sie die psychologische Begleitung und Betreuung weitergeht.
Eine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass von 1.260 Übersetzungen pro Jahr in Niedersachsen ausgegangen wird. Jetzt hat es Justizministerin Havliza im dritten Anlauf endlich geschafft, diese wichtige Maßnahme im Justizvollzug einzuführen.
Wir fordern schnelle Maßnahmen, um die Sozialgerichte wirksam zu entlasten. Befristete Abordnungen aus anderen Gerichtszweigen sowie zusätzliche Stellen für die Sozialgerichtsbarkeit müssen jetzt auf den Weg gebracht werden.
Das Urteil ist eine heftige Klatsche für den Überwachungsdrang von SPD und CDU, der die bürgerlichen Freiheitsrechte massiv einschränkt. Die Landesregierung muss die Radaranlage sofort aus dem Verkehr ziehen.
Anstatt gegen muslimische und jüdische Symbole zu Felde zu ziehen, sollte die Justizministerin auf angemessene, ausgewogene Lösungen im Einzelfall setzen, da wo Probleme real auftreten.
Wir verurteilen diese Drohungen aufs Schärfste. Hier soll offenbar die Justiz eingeschüchtert werden. Das darf nicht hingenommen werden.
Die Bitte der Justizministerin, die Bistümer mögen die Akten herausgeben, erweckt den fatalen Eindruck, die Kirche könne selbst entscheiden, wer in dieser Sache ermittelt. Dem ist nicht so, die Strafprozessordnung gilt für alle.
„Die Schöffinnen und Schöffen leisten als Ehrenamtliche einen wichtigen Dienst für unseren Rechtsstaat. Da sollte es selbstverständlich sein, dass das Justizministerium ihnen ausreichend Fortbildungen anbietet und sie bei der Vereinbarkeit ihres Ehrenamtes mit familiären Aufgaben unterstützt.“