Statement:Helge Limburg zu den Vorwürfen des unrechtmäßigen Exportes eines Euthanasie-Tierarztmittels gegen ein Pharmaunternehmens aus Friesoyte

Es muss sichergestellt werden, dass Mittel zur Betäubung oder Tötung von Tieren nicht für Folter und Hinrichtungen verwendet werden können. Im Zweifel haben Menschenrechte Vorrang und ein Dual Use ist auszuschließen.

Zu den Vorwürfen, dass ein Pharmaunternehmen aus Friesoythe mehrere Tonnen eines Euthanasie-Tierarztmittels unrechtmäßig exportiert habe, sagt

Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

Wir erwarten von der Landesregierung hier eine klare Positionierung. Sie muss deutlich machen, dass sie die EU-Exportregeln gegen die Ausfuhr von Hinrichtungsgiften unterstützt. Im Rechtsausschuss werden wir deshalb eine Unterrichtung über die Ermittlungen beantragen. Es muss sichergestellt werden, dass Mittel zur Betäubung oder Tötung von Tieren nicht für Folter und Hinrichtungen verwendet werden können. Im Zweifel haben Menschenrechte Vorrang und ein Dual Use ist auszuschließen.

Niedersächsische Unternehmern dürfen sich nicht zu Profiteuren von Hinrichtungen machen, egal in welchem Land. Die Ablehnung der Todesstrafe in Deutschland und Niedersachsen muss auch dazu führen, dass ‎hiesige Behörden und Unternehmen alles unterlassen, was Hinrichtungen in anderen Ländern unterstützt.

Hintergrund:

Die EU-Exportregeln gegen die Ausfuhr von Hinrichtungsgiften wurde u.a. vom früheren niedersächsischen und Bundes-Wirtschaftsminister Rösler (FDP) mit initiiert. NDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, dass die niedersächsische VET Pharma Friesoythe GmbH mehrere Tonnen der Injektionslösung "Beuthanasia-D" zum Einschläfern von Tieren illegal in die USA und nach Asien exportiert habe. Der enthaltene Wirkstoff, Pentobarbital, werde in US-Gefängnissen immer wieder dazu benutzt, Menschen hinzurichten, falle unter die EU-Folterrichtlinie und unterliege strengen Export-Beschränkungen.

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