Pressemeldung Nr. 97 vom

Grüne beantragen Unterrichtung zur Schöffenwahl:Julia Hamburg: Werden Personen mit offensichtlich rechtsradikaler Einstellung künftig über wichtige Verfahren urteilen?

Unvoreingenommenheit ist das höchste Gut und Grundlage jeder Tätigkeit im Schöffenamt. Dies muss bei Bewerbern mit einer rassistischen und menschenfeindlichen Einstellung in Frage gestellt werden.

Darum geht’s

Der Rat der Stadt Lüneburg hat bei der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 offenbar eine Kandidatenliste beschlossen, auf der auch zwei Personen zu finden sind, die sich der Rechten Szene zugehörig fühlen. Mehrfach geäußerte Einsprüche gegen die Liste sollen nun dem Gericht vor der endgültigen Bestätigung der Schöffen mitgeteilt werden. Die Grünen im Landtag beantragen dazu eine Unterrichtung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus

„Unvoreingenommenheit ist das höchste Gut und Grundlage jeder Tätigkeit im Schöffenamt. Dies muss bei Bewerbern mit einer rassistischen und menschenfeindlichen Einstellung in Frage gestellt werden. Das Agieren der Stadt und des Rates ist deshalb irritierend. In anderen Städten ist es durchaus gängige Praxis, dass auch Einzelpersonen von den politischen Parteien von der Liste gestrichen werden. Es handelt sich hier schließlich um ein Vorschlagsrecht des Rates gegenüber dem Gericht.“

„Nazis versuchen derzeit gezielt an Stellen zu kommen, die Einfluss auf sensible Lebensbereiche von Menschen nehmen. Der Aufruf, Betreuer für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu werden, aber auch sich als Schöffe aufstellen zu lassen, sind öffentlich gewordene Beispiele."

„Wir wollen im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes über die Geschehnisse unterrichtet werden; Wie die Landesregierung reagiert hat  und wie sie die Kommunen bei der Prüfung der möglichen Schöffinnen und Schöffen unterstützt sind hierbei zentrale Aspekte.“

Zum Hintergrund

Ab Montag kommender Woche (11. Juni 2018) können Bürgerinnen und Bürger gegen die Liste mit den beiden umstrittenen Namen Einspruch einlegen

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