Das Urteil ist ein erneuter Beleg, wie handwerklich schlecht und juristisch wackelig die Verordnungen der Landesregierung sind. Nach Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, der unerlaubten Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios ist das bereits vierte Mal, dass Gerichte dieser Landesregierung Verfassungsbruch bescheinigen.
Religionsfreiheit und deren Ausübung sind ein Grundrecht der Verfassung. Wir Grüne haben schon früh das Totalverbot von Religionsausübung kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass dieses Grundrecht, wenn auch unter Auflagen, gewährleistet werden muss und hat die Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung in diesem Punkt außer Vollzug gesetzt.
Der Bußgeldkatalog darf nicht dazu führen, dass die bisherige niedersächsische Linie, verstärkt auf Aufklärung, Überzeugung und Ermahnungen zu setzen, aufgegeben wird. Niedersachsen hat bürgernahe Polizei- und Ordnungsbehörden. Daran darf auch die Corona-Krise nichts ändern.
Wenn die restliche Haftzeit noch maximal einen Monat beträgt und das Verhalten der Gefangenen beanstandungsfrei war, sind die bei den jährlichen Weihnachtsamnestien üblichen Voraussetzungen erfüllt. Natürlich muss auch hier die Inanspruchnahme der Amnestie freiwillig sein.
„Da zumindest auch nach Einschätzung der Behörden nicht ausgeschlossen ist, dass der junge Mann noch minderjährig ist, geht der Minderjährigenschutz vor.“
„Justizministerin Havliza muss aufklären, wie es möglich ist, dass sich solche kriminellen Netzwerke innerhalb des Justizvollzugs und der mutmaßlichen Beteiligung von Landesbediensteten entwickeln können.“
Justizministerin Havliza hat dem Landtag ein weiteres Beispiel geliefert, dass die Landesregierung mit ihrer großen Mehrheit das Landesparlament immer häufiger nicht ernst nimmt. Entweder war sie schlecht vorbereitet oder unwissend. Wie sonst lassen sich bruchstückhafte, unvollständige und zum Teil falsche Antworten erklären.
Das Urteil zu dieser beispiellosen Mordserie konnte nicht anders lauten. Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen bleibt dennoch und viele Angehörige müssen weiterhin mit der Ungewissheit leben, was mit ihren Lieben passiert ist. Umso wichtiger ist, dass für sie die psychologische Begleitung und Betreuung weitergeht.
Eine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass von 1.260 Übersetzungen pro Jahr in Niedersachsen ausgegangen wird. Jetzt hat es Justizministerin Havliza im dritten Anlauf endlich geschafft, diese wichtige Maßnahme im Justizvollzug einzuführen.
Wir fordern schnelle Maßnahmen, um die Sozialgerichte wirksam zu entlasten. Befristete Abordnungen aus anderen Gerichtszweigen sowie zusätzliche Stellen für die Sozialgerichtsbarkeit müssen jetzt auf den Weg gebracht werden.