Statement:Susanne Menge: Im Zweifel für Minderjährigenschutz – Junger Geflüchteter gehört nicht in Abschiebehaft

„Da zumindest auch nach Einschätzung der Behörden nicht ausgeschlossen ist, dass der junge Mann noch minderjährig ist, geht der Minderjährigenschutz vor.“

Zu Berichten über einen in der Abschiebehaft in Langenhagen inhaftierten, möglicherweise minderjährigen Geflüchteten sagt Susanne Menge, migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag:

„Da zumindest auch nach Einschätzung der Behörden nicht ausgeschlossen ist, dass der junge Mann noch minderjährig ist, geht der Minderjährigenschutz vor. Selbst als Heranwachsender, der er mindestens ist, sollte er nicht in einer Haftanstalt für Erwachsene untergebracht werden. Er braucht in jedem Fall besondere Haftbedingungen. Isolationshaft und Repression wie sie bei ihm praktiziert werden, gehören bestimmt nicht dazu. Stattdessen müssen ihm Hilfestellungen wie die Inobhutnahme, ein Clearingverfahren und eine Begleitung gemeinsam mit dem Jugendamt angeboten werden. Ich fordere die Landesregierung auf, die bestehenden Ermessensspielräume im Sinne eines menschenwürdigen und respektvollen Umgangs zu nutzen.

Ich habe heute ein Schreiben mit entsprechenden Forderungen an Justizministerin Havliza, Sozialministerin Reimann und Innenminister Pistorius gesandt.“

Zum Hintergrund

Der Geflüchtete befindet sich seit etwa zwei Wochen in Abschiebungshaft. Das Jugendamt kam zu dem Ergebnis, dass „die Minderjährigkeit nicht ausgeschlossen werden kann“.

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