Statement:Grüne: Vier Mal Verfassungsbruch in kurzer Folge - Wo bleiben die Konsequenzen der Landesregierung?

Das Urteil ist ein erneuter Beleg, wie handwerklich schlecht und juristisch wackelig die Verordnungen der Landesregierung sind. Nach Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, der unerlaubten Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios ist das bereits vierte Mal, dass Gerichte dieser Landesregierung Verfassungsbruch bescheinigen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Corona-Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland außer Vollzug gesetzt. Dies ist bereits die vierte Entscheidung eines Gerichts gegen eine Maßnahme der  niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Grünen im Landtag fordern deshalb umgehend Konsequenzen seitens der Landesregierung.

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer:

Das Urteil ist ein erneuter Beleg, wie handwerklich schlecht und juristisch wackelig die Verordnungen der Landesregierung sind. Nach Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, der unerlaubten Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios ist das bereits vierte Mal, dass Gerichte dieser Landesregierung Verfassungsbruch bescheinigen. Das muss endlich Konsequenzen haben. Statt pauschaler Verbote oder pauschaler Erlaubnisse muss die Landesregierung endlich zu einer Einzelabwägung mit klaren Kriterien und Begründungen zurückkommen. Dazu gehört auch, den Niedersächsischen Landtag zur Beratung und Kontrolle der Regierungsentscheidungen nicht länger zu übergehen. Denn die Beteiligung des Parlaments ist auch bei Verordnungen von einer solchen Tragweite, wie aktuell bei den Corona – Maßnahmen, den Art. 25 der Niedersächsischen Verfassung vorgeschrieben. Auch das sollte die Regierung eigentlich wissen.

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