Statement:Helge Limburg zur geplanten Einführung eines Bußgeldkataloges bei Verstößen gegen Corona-Auflagen

Der Bußgeldkatalog darf nicht dazu führen, dass die bisherige niedersächsische Linie, verstärkt auf Aufklärung, Überzeugung und Ermahnungen zu setzen, aufgegeben wird. Niedersachsen hat bürgernahe Polizei- und Ordnungsbehörden. Daran darf auch die Corona-Krise nichts ändern.

Zur geplanten Einführung eines Bußgeldkataloges bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen in Niedersachsen erklärt Helge Limburg, rechtspolitischern Sprecher der Grünen im Niedersächsischen Landtag:

Der Bußgeldkatalog darf nicht dazu führen, dass die bisherige niedersächsische Linie, verstärkt auf Aufklärung, Überzeugung und Ermahnungen zu setzen, aufgegeben wird. Niedersachsen hat bürgernahe Polizei- und Ordnungsbehörden. Daran darf auch die Corona-Krise nichts ändern. Es ist nicht die Zeit für drastische Strafandrohungen sondern für Maß und Mitte.

Gleichzeitig ist es bei Einführung eines Strafenkataloges umso wichtiger, die Coronaverordnung klar und eindeutig zu formulieren. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, welches Verhalten erlaubt ist und welches nicht. Stilblüten wie in anderen Ländern, wo sogar das vereinzelte Sitzen auf Parkbänken zu Debatten um Polizeieinsätze geführt hat, müssen in Niedersachsen vermieden werden. Die Landesregierung muss ihre Verordnung evaluieren, überarbeiten und eindeutiger formulieren, bevor Strafandrohungen folgen.

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