Zum ersten Mal haben sich Vertreter*innen von Umweltverbänden, Weidetierhalter*innen und Expert*innen zum „Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung“ getroffen.
Das Land Niedersachsen hat Vorschläge für einen ökologisch verträglicheren Umgang mit den Sedimenten vorgelegt. Ich erwarte, dass auf dieser Grundlage eine Verständigung zwischen Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt.
„Auf dem Gesetzespaket der Großen Koalition steht ‚Naturschutz‘ drauf, tatsächlich ist Klimazerstörung drin.“
"Es fehlt in Niedersachsen, wie von uns seit längerem schon im Landtag mehrfach gefordert, noch immer ein ganzheitliches Brandschutzkonzept. Wir brauchen dringend mehr Mischwald, mit hohem Anteil an Laubbäumen, müssen also unsere Wälder umbauen, um sie widerstandsfähiger gegen mögliche Brände bei Trockenheit zu machen.“
„Die Dürre hält an, die Grundwasserspiegel in Niedersachsen sinken.“
Die Zwischenbilanz für den ehrgeizigen Niedersächsischen Weg für mehr Natur- und Artenschutz fällt bei näherem Hinsehen deutlich schlechter aus als von der Landesregierung kürzlich offiziell verkündet.
Das wenige Gas aus dem Watt hilft uns nicht in den zwei anstehenden Wintern, aber verfestigt dauerhaft eine Förderstruktur für alte fossile Energien. Dabei setzen wir doch auch gerade in der Nordsee auf den massiven Ausbau von klimaneutraler Offshore-Windenergie.
Nicht etwa Fehlabschüsse und illegale Bejagung, sondern wirksame Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter*innen haben die Zahl der Nutztierrisse trotz steigender Population deutlich sinken lassen. Statt theoretischer Studien braucht es eine schnelle und unbürokratische Unterstützung beim Schutz der Weidetiere vor dem Wolf.
Zwei Jahre nach der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg sind zwar die Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetze im Sinne des Volksbegehrens Artenvielfalt novelliert, aber bei der Ausführung der Gesetze und den vereinbarten Förderprogrammen etwa für die Artenvielfalt, Gewässerrandstreifen und Insektenschutz hakt es noch an vielen Stellen.
Im Streit um den Weiterbau der sogenannten Küstenautobahn A20 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (7. Juli) den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt im niedersächsischen Landkreis Ammerland für rechtswidrig erklärt.