Pressemeldung Nr. 3 vom

Sechster geheimer Wolfsabschuss - Urteil des Staatsgerichtshofs am Dienstag:Christian Meyer: Genehmigungspraxis des Umweltministers immer haarsträubender

Es kann nicht der Willkür von Olaf Lies überlassen sein, ob Abschussgenehmigungen veröffentlicht werden oder nicht. Die Landesregierung hat ihre eigene Argumentation längst ad absurdum geführt, wonach die Geheimhaltung dem Schutz der beteiligten Jäger diene. Olaf Lies selbst hat die geplanten Abschüssen im Raum Cuxhaven auf Presseterminen vor Ort ausgeplaudert, aber gleichzeitig dem Landtag jegliche Information darüber verweigert.

Darum geht’s:

Am kommenden Dienstag (8. Februar) wird der Staatsgerichtshof zur Geheimhaltung von Abschussgenehmigungen für Wölfe durch die Landesregierung urteilen. Die Grünen haben geklagt, weil sie ihre parlamentarischen Auskunftsrechte verletzt sehen. Fragen zur Zahl der erteilten Abschussgenehmigungen, deren Begründung oder zum Vollzug werden seit Frühjahr 2021 gegenüber dem Parlament nicht mehr beantwortet. Auch der gestern (Mittwoch) vom Umweltministerium berichtete 6. Abschuss eines Wolfes basierte auf einer geheimen Abschussgenehmigung. Eine weitere laufende Abschussgenehmigung für beliebige Wölfe im Raum Schiffdorf und Garlstedt wurde erst dem Parlament offengelegt, nachdem eine antragstellende Kommunalpolitikerin die Unterlagen selbst veröffentlicht hatte. An der Rechtmäßigkeit der nun veröffentlichten Abschussgenehmigung haben die Grünen erhebliche Zweifel.

Das sagen die Grünen:

Christian Meyer, stv. Fraktionsvorsitzender und naturschutzpolitischer Sprecher:

Es kann nicht der Willkür von Olaf Lies überlassen sein, ob Abschussgenehmigungen veröffentlicht werden oder nicht. Die Landesregierung hat ihre eigene Argumentation längst ad absurdum geführt, wonach die Geheimhaltung dem Schutz der beteiligten Jäger diene. Olaf Lies selbst hat die geplanten Abschüssen im Raum Cuxhaven auf Presseterminen vor Ort ausgeplaudert, aber gleichzeitig dem Landtag jegliche Information darüber verweigert. Mit der Klage fordern wir von der Landesregierung seriöse, überprüfbare Entscheidungen und deren transparente Kommunikation. Nur so lassen sich die Konflikte zwischen Wolf und Tierhaltung befrieden.

Der erneute Abschuss eines Wolfes im Raum Amt Neuhaus, könnte der 6. Fehlabschuss des Ministers sein. Es ist nicht akzeptabel, dass Umweltminister Lies solange Wölfe abschießen lässt, bis irgendwann mal der gesuchte Problemwolf getroffen wird. Das ist illegale Jagd und eben nicht die rechtlich zulässige Entnahme von nachgewiesenen Problemwölfen.

Warum Olaf Lies die Abschussgenehmigungen geheim hält, zeigt die jetzt veröffentlichte Begründung im Fall Cuxhaven. Erstmals verzichtet die Landesregierung auf die Nennung eines konkreten Problemtiers. Damit verstößt sie auch gegen die Vorgaben des OVG Lüneburg, die einen hinreichenden zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zu Nutztierrissen vorschreiben.

Die Genehmigungspraxis des Landes zur Entnahme von Wölfen wird immer haarsträubender, die Begründungen stehen auf sumpfigen Grund. Das Land verheimlicht gegenüber Parlament und Öffentlichkeit weiter, wie viele Wölfe oder Rudel aktuell zum Abschuss freigegeben sind. Jede Prüfung der Gesamtfolgen fehlt. Neuerdings sind alle Wölfe - auch Jungtiere und Welpen - in geheim gehaltenen Gebieten zum Abschuss freigegeben. Das ist eine unerlaubte Jagd und keine zulässige Entnahme von Problemtieren.

Hintergrund:

Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Beim aktuellen Abschuss in Amt Neuhaus ist noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt. Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt, da der Wolf weiterhin nicht ins Jagdrecht in Niedersachsen aufgenommen wurde und auch auf Bundesebene der strenge Schutzstatus des Wolfes nicht geändert wurde.
Am 8. Februar um 10 Uhr verkündet der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg sein Urteil auf eine Klage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg, nach der die Landesregierung mit der Nichtbeantwortung zu erteilten Abschussgenehmigungen gegen die Auskunftsrechte des Parlaments und damit gegen die Verfassung verstoßen hat. 

Die Abgeordneten Christian Meyer und Helge Limburg werden vor Ort sein.

Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel „Schiffdorf“ und „Garlstedt“ im Raum Cuxhaven angefochten.

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