Statement:Grüne: Wolfsjagd von Lies braucht sofortiges Moratorium

„Die tote Wölfin in Amt Neuhaus ist der fünfte Fehlabschuss in Folge.“

Bei Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg ist eine junge Wölfin abgeschossen worden. Dabei handelt es sich nicht um einen der zwei zum Abschuss freigegebenen Wölfe, es handelt sich also um einen Fehlabschuss. Dazu sagt Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher:

„Die tote Wölfin in Amt Neuhaus ist der fünfte Fehlabschuss in Folge. Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die irrlichternde Wolfsjagd von Umweltminister Lies. Erneut wurde keiner der beiden gesuchten Problemwölfe getötet, sondern eine Jungwölfin, die nicht an Nutztierrissen beteiligt war.

Diese Abschusspraxis ist rechtlich höchst zweifelhaft und zudem völlig wirkungslos. Die bisherigen Wolfstötungen verhindern keinen einzigen Nutztierriss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der NABU gegen die niedersächsische Wolfsverordnung klagt. Auch von der EU-Kommission gibt es erhebliche Zweifel, ob Abschüsse beliebiger Wölfe rechtmäßig sind. Die EU-Kommission hat daher im letzten Jahr insbesondere unter Begründung der Häufung der Wolfstötungen in Niedersachsen ein Pilotverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Durch die Geheimhaltung der Abschussgenehmigungen von Minister Lies konnte auch keine gerichtliche Überprüfung im Vorfeld erfolgen, ob die Voraussetzungen für einen legalen Wolfsabschuss gegeben waren. Wir appellieren an die Landesregierung, diesen Rechtsweg wieder zuzulassen, damit Umweltverbände gerichtlich vor den Abschüssen die Genehmigungen im Zweifel überprüfen lassen können. Dies schafft Rechtsfrieden, weil sonst unklar bleibt, ob der jetzt von Lies verkündete Abschuss eines nicht gesuchten Tieres auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgte oder ob die Abschussgenehmigung zu weit ging.

Erneut wurden unter Geheimhaltung von Umweltminister Lies zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Dabei hatten wir erst vor wenigen Wochen genau nach diesen laufenden Abschussgenehmigungen gefragt. Die Landesregierung ist ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament erneut nicht nachgekommen, obwohl Lies ähnliche Abschussgenehmigungen im Landkreis Cuxhaven selbst verkündet hat. Wir halten dieses Vorgehen der Landesregierung gegenüber den Auskunfts- und Kontrollrechten des Parlaments weiterhin für verfassungswidrig. Am 8. Februar wird der Staatsgerichtshof auf unsere Klage hin sein Urteil in der Frage der Kontrollrechte des Parlaments zur Überprüfung von Abschussgenehmigungen von Wölfen verkünden.“

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