Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
Seit Jahren soll die Qualität in der frühkindlichen Bildung verbesser werden. Durch das Gute-Kita-Gesetz erhält das Land Niedersachsen vom Bund 526 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 für Maßnahmen im Bereich der Kita-Qualität. Die Landesregierung nutzt dieses Geld jedoch für die Entlastung ihres Haushalts und finanziert damit Maßnahmen, die vorher aus Landesmitteln bezahlt wurden. Wir wollen, dass das Geld auch wirklich der Kindertagesstättenqualität zu Gute kommt und wir dauerhafte Qualitätsverbesserungen erzielen. Deshalb bringen wir ein Gesetz für eine dritte Fachkraft in allen Kindergartengruppen mit mindestens 17 belegten Plätzen ein. Qualität statt Mogelpackung ist hierbei unsere Devise.