Änderungsantrag: Erhalt seltener Nutztierrassen angemessen fördern!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2583

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3812

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

In Niedersachsen erbringen Halterinnen und Halter von seltenen Nutztierrassen wertvolle Leistungen für die Gesellschaft, die Kulturlandschaft und unsere Umwelt. Sie erhalten den Genpool der seltenen Rassen und betreiben gleichzeitig Landschaftspflege sowie -gestaltung und bereichern damit das Landschaftsbild. Außerdem fördert die artgerechtere Tierhaltung z.B. durch die Beweidung die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft und trägt somit zur Biodiversität bei.

Darüber hinaus leisten Halterinnen und Halter, die vom Aussterben bedrohte Schaf-, Ziegen-, Rinder- oder Pferderassen sowie Geflügelrassen nutzen, einen besonderen Beitrag für den Erhalt dieser Rassen und damit für die genetische Vielfalt. Die vom Aussterben bedrohten Rassen werden oftmals für die Beweidung kleiner Flurstücke wie Öd- und Magerflächen genutzt und somit auf Flächen eingesetzt, die häufig von der konventionellen Landwirtschaft gemieden werden. Die Zucht vom Aussterben bedrohter Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Rinderrassen trägt somit auch aktiv zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei. In Deutschland sind alleine 140 Nutztierrassen in ihrem Bestand gefährdet, einige davon sogar extrem. Das Schwarzbunte Niederungsrind, das Schwere Warmblut ostfriesischer/altoldenburger Grundlage, das Bunte Bentheimer Schwein, das Leineschaf und die weiße hornlose Heidschnucke (Moorschnucke) stehen beispielhaft für die gefährdeten Rassen in Niedersachsen.

Des Weiteren ist der Erhalt seltener Nutztierrassen und ihrer genetischen Ressourcen ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Insbesondere die Kryokonservierung von Erbmaterial ist für den Erhalt der biologischen Vielfalt von Bedeutung. Das Institut für Nutztiergenetik am Standort Mariensee des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat in 2016 die Aufgabe übernommen, den Aufbau der Deutschen Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren zu unterstützen, ihren Betrieb zu gewährleisten und die Geschäftsführung wahrzunehmen.

Der Landtag begrüßt die Arbeit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in diesem Bereich. Über hier angesiedelte Förderungen und Projekte werden die seltenen Nutztierrassen gefördert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Zucht und Haltung seltener Nutztierrassen weiterhin effektiv zu fördern, wenn Zuchtbescheinigungen und damit die Eintragung in ein Zuchtbuch vorgewiesen werden und so zum Erhalt seltener Nutztierrassen beigetragen wird.
  2. Züchterinnen und Züchter, die Genmaterial seltener Nutztierrassen für die Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere bereitstellen, zu unterstützen.
  3. das Instrument der Zuchterhaltungsprämien für die in Niedersachsen beheimateten und geförderten Rassen bekannter zu machen.
  4. Regelmäßig im Abstand von drei Jahren, erstmals zum Jahr 2020, in Zusammenarbeit mit GEH einen Bericht zur Situation und Entwicklung „Alte und bedrohter Nutztierrassen“ in Niedersachsen herauszugeben.
  5. Zusammenschlüsse wie Arche-Parks und Arche-Region intentionell zu fördern.
  6. die Liste der förderfähigen gefährdeten Rassen zu erweitern und den regionalen Bezug zu Niedersachsen nicht mehr Voraussetzung zu verlangen.
  7. die Haltung der Dunkle Biene (Heidebiene) als einzige nördlich der Alpen ursprünglich beheimatete Art zu fördern.
  8. Kleinhalter*innen beim Zaunbau zum Wolfsschutz, sowohl bei Materialkosten als auch bei Personalkosten, zu unterstützen.

Begründung

Kleine Betriebe mit geringen Viehdichten und Hobbyhaltung prägen in besonderem Maße den Charakter in einigen Teilen unserer Kulturlandschaft. Sie erhalten diese und tragen durch die extensive Beweidung der Flächen zur Biodiversität bei. Des Weiteren erbringen sie durch den Erhalt seltener Rassen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Denn der Erhalt alter Rassen erhält auch das Erbgut. Alte Tierrassen sind häufig robuster und nicht so stark auf bestimmte Merkmale gezüchtet. Zum Beispiel kann im Bereich der Geflügelzucht durch eine vielseitiger einsetzbare Rasse neben der Legehenne, das männliche Küken für die Mast genutzt werden. Darüber hinaus kam es infolge der Dürre des letzten Jahres nicht nur auf landwirtschaftlichen Betreiben zur Futterknappheit. Hobbyhalter*innen und -züchter*innen litten gleichermaßen wie landwirtschaftliche Betriebe unter den Auswirkungen und verringerten zum Teil ihre Bestandsdichten.

Die Dunkle Biene (Heidebiene) wir derzeit nur von sehr, sehr wenigen Imkerinnen und Imkern in Niedersachsen gehalten. Sie betreiben einen sehr hohen persönlichen Einsatz, um den Genaustausch mit den restlichen Vorkommen in Norwegen zu sichern. Die Dunkele Biene ist die einzige hier beheimatete Honigbienenart, die für besonders viele heimische Pflanzen als Bestäuberinsekt notwendig ist. Die Haltung dieser Honigbiene, die sich mehr durch Robustheit als durch hohe Erträge auszeichnet, muss gefördert werden.  

Um die genetische Vielfalt der vom Aussterben bedrohten heimischen Nutztierrassen in Niedersachsen zu erhalten, bedarf es des Weiteren einer Bewahrung des genetischen Erbmaterials. Das FLI in Mariensee betreibt die Deutsche Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere und trägt somit zum Erhalt und der genetischen Vielfalt unserer Nutztierrassen bei. Jedoch erweist sich die Gewinnung und Überprüfung des genetischen Materials als äußerst kostspielig und ist von einem Großteil der Hobbyzüchter nicht zu tragen. Daher benötigen die Züchterinnen und Züchter seltener Nutztierrassen einen finanziellen Anreiz, um seltenes Genmaterial dem FLI zur Verfügung zu stellen und dieses für die kommenden Generationen zu sichern.

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