Antrag: Grundsteuer erhalten - Gerechtigkeit wahren - Kommunen unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Die Grundsteuer in Höhe von ca. 14 Milliarden €, die laut Grundgesetz den Kommunen zusteht, mit kommunalem Hebesatzrecht und der Höhe nach unbedingt zu sichern,
  2. sich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für einen gerechten, aktuellen und wertorientierten Maßstab einzusetzen.

Begründung

Seit vielen Jahren wird um eine verfassungskonforme Reform der Grundsteuer gerungen. In der letzten Wahlperiode haben die Länder Hessen und Niedersachsen einen Vorschlag in den Bundesrat eingebracht, der von 14 Ländern unterstützt wurde, aber von der Stadt Hamburg und dem Land Bayern abgelehnt wurde. Finanzminister Söder lehnte den Gesetzentwurf von Hessen und Niedersachsen seinerzeit ab, weil er laut ifo Schnelldienst 18/2016 darin einen „ersten Schritt in Richtung Vermögensteuer“ sah. Die Vorbehalte aus Bayern sind unverständlich. Im Kern geht es vielmehr darum die Steuererhebung verfassungskonform zu machen, weil die Anpassung der Verkehrswerte lange unterblieb.

Auch bei den Bund-Länder-Beratungen am 14.03.2019 und weiteren Gesprächen gelang keine Einigung. Der mehrheitlich favorisierte Entwurf wird laut FAZ vom 15.03.2019 vom Land Bayern erneut abgelehnt und droht daher am Veto der CSU in der großen Koalition im Bund zu scheitern. Bis heute konnte keine Einigung im Bundeskabinett erzielt werden.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht den Kommunen Ende des Jahres demnach ein Steuerausfall von ca. 14 Milliarden Euro. Zur Bedeutung der Grundsteuer erklärte die Bundestagsfraktion der SPD in einer Presseinformation vom 16.01.2018: „Gerade für finanzschwache Kommunen, die nur wenig Gewerbesteuer einnehmen, ist die Grundsteuer existenziell. Ein Wegfall würde das gesamte bundesstaatliche Finanzierungssystem in Schwierigkeiten bringen.“ Der Spiegel schrieb am 26.11.2018: „Etwa 14 Milliarden Euro nehmen die Kommunen bislang durch die Grundsteuer ein, sie ist eine ihrer wichtigsten Finanzierungsquellen. Doch die droht zu versiegen“.

Die Grundsteuer ist im Grundsatz eine Ressourcensteuer. Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der Grundbesitz. Die Grundsteuer besteuert ein knappes Gut, dass nicht vermehrt werden kann. Sie bewirkt daher einen effizienten Umgang mit dem knappen Gut Boden. Besonders nachgefragter und damit höherwertiger Grundbesitz wird dabei sinnvollerweise entsprechend dem höheren Wert auch höher besteuert. Bei Wegfall der Grundsteuer würde mittelbar eine höhere Besteuerung von Lohn- und Einkommensteuer drohen. Das wäre absolut kontraproduktiv und ist abzulehnen.

Da die Grundsteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Das Grundgesetz sieht für die Grundsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 GG die konkurrierende Gesetzgebung vor. Da der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht bislang Gebrauch gemacht hat, ist die Grundsteuer eine bundeseinheitliche Steuer. Der Bundesrat muss jedoch Änderungen am Gesetz zustimmen. Die Verwaltungshoheit wurde über Art. 108 Abs. 2 GG sowohl den Ländern (Feststellung des Einheitswertes) als auch über Art. 108 Abs. 4 GG den Gemeinden (Festsetzung der Grundsteuer) zugewiesen. Auch in Zukunft ist eine bundeseinheitliche Erhebung sinnvoll. Die bundeseinheitliche Erhebung würde zudem den Erhebungsaufwand mindern.

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