Antrag: Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird gebeten, sich - über eine Bundesratsinitiative - auf der Bundesebene für

  1. eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Atomwaffen,
  2. den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland

einzusetzen.

Begründung

Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen wurde von den Vereinten Nationen im Juli 2017 mehrheitlich verabschiedet. Er verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung sowie den Einsatz von Atomwaffen. Auf der UN-Generalversammlung im September 2017 unterzeichneten zunächst 53 Staaten, darunter Österreich, den Vertrag. Weder die Atommächte noch die Nato-Staaten, mit Ausnahme der Niederlande, nahmen an der Aushandlung und Abstimmung teil. Deutschland hat den UN-Atomwaffenverbotsantrag bisher nicht unterzeichnet.

Im August 1945 legten Atombomben die Städte Hiroshima (seit 1983 Partnerstadt der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover) und Nagasaki in Schutt und Asche und forderten Hunderttausende von Menschenleben. Die Bomben ließen Menschen zurück, die mit ihren körperlichen und seelischen Narben kaum in der Lage waren zu überleben. Nach dem Wettrüsten des Kalten Krieges können Staaten wie die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China, aber auch Indien, Pakistan und Nordkorea auf mehrere Tausend Atomwaffensprengköpfe zurückgreifen. Ungeachtet der schrecklichen Folgen bei der Nutzung von Atomwaffen, streben darüber hinaus auch heute noch Staaten in Atomwaffenprogrammen die Entwicklung nuklearer Sprengköpfe an. Insbesondere nach der Kündigung des INF-Vertrags über das Verbot von atomaren Mittelstreckensystemen durch die USA im Februar 2019 sind Befürchtungen aufgekommen, dass sich eine erneute atomare Rüstungsspirale entwickeln könnte. Der Schrecken, der von Atomwaffen ausgeht, ist auch nach Ende des Kalten Krieges und der zunehmend unsicheren Weltlage immer noch gegenwärtig und kann für uns alle jederzeit wieder zur tödlichen Realität werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) seit 2007 für ein Verbot von Atomwaffen ein. Bei der Kampagne handelt es sich um ein breites Bündnis von Nichtregierungsorganisationen mit einer Vielzahl von Partnern wie Gewerkschaften, religiöse und humanitären Organisationen. Für Ihre Aktivitäten hat die Organisation 2017 den Friedensnobelpreis erhalten. Die deutsche Sektion ICANs ist seit 2014 ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Die Satzung verpflichtet zur Völkerverständigung und dem Einsatz für die Ächtung von Atomwaffen. Bis 2017 hat die deutsche Organisation den Prozess zum UN-Vertrag für ein Atomwaffenverbot begleitet und engagiert sich aktuell in Gesprächen mit nationalen und internationalen Akteuren für die Unterzeichnung, Ratifikation und Anerkennung dieses Vertrages als Instrument zur Ächtung und Abschaffung von Atomwaffen. Der Landtag teilt diese Ziele der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen und strebt, auch vor dem Hintergrund der seit 1983 bestehenden Partnerschaft zwischen der Landeshauptstadt Hannover und Hiroshima, eine Welt ohne Atomwaffen an. Der Landtag schließt sich damit auch einem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin an. Über eine Bundesratsinitiative soll eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das weltweite Verbot von Atomwaffen erreicht werden.

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. April 2019 ist eine deutliche Mehrheit der Deutschen für den Abzug aller amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich 59 Prozent dafür und nur 18 Prozent dagegen aus. Nach Expertenschätzung sind noch etwa 20 amerikanische Atomwaffen im rheinland-pfälzischen Büchel stationiert.

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