Gesetzentwurf, Staatsvertrag und Anträge: Nord/LB
Die Rettung der Nord/LB ist die teuerste Entscheidung der gesamten Wahlperiode. Die Landesregierung schlägt in ihrem Nord/LB-Gesetz vor, Garantien in Höhe von 6,8 Mrd. Euro zu übernehmen. Davon soll u.a. eine Bareinlage von 1,5 Mrd. Euro erfolgen. Dieses Geld soll von den beiden Landesgesellschaften am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die Risiken trägt das Land und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dies ist die dritte Rettung der Nord/LB, die in den Jahren 2004/2005 mit rund 3 Mrd. Euro und in den Jahren 2010/2011 in Höhe von 3,3 Mrd. Euro gestützt werden musste. Das Nachrangkapital und stille Gesellschafter werden bei der Sanierung nicht herangezogen. Die Große Koalition hat mit ihrer Mehrheit eine von Grünen und FDP geforderte Anhörung von Experten abgelehnt. Für die Entscheidung des Landesparlamentes wäre jedoch eine gründliche und fachlich fundierte Beratung des künftigen Geschäftsmodells der Nord/LB eine zentrale Voraussetzung. Wir beantragen deshalb vor der Abstimmung über den Staatsvertrag und das Nord/LB Gesetz, dass darüber Transparenz hergestellt wird, wer Nachrangkapitalgeber und stille Gesellschafter sind. Das Parlament darf eine solch wichtige Entscheidung nur fundiert und informiert treffen. Dazu gehört auch, dass stille Gesellschafter und Nachrangkapitalgeber bekannt sind. Darüber hinaus fordern wir mit unserem Antrag „Erfolgsabhängige und fixe Vergütung des Vorstands reformieren“, dass der Vorstand der Nord/LB an der aktuellen Schieflage der Bank (auch rückwirkend) stärker beteiligt wird.
Lässt man die stillen Gesellschafter und das Nachrangkapital bei der Finanzierung der Rettung der Bank außen vor, wird der Eindruck erweckt, dass Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht werden. Es ist fatal, dass die Landesregierung genau dies tut. Damit gießt sie viel Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich vom Staat nicht ausreichend wertgeschätzt fühlen oder es faktisch sind.