
Die Demokratie wehrhaft halten - für mehr Zusammenhalt und gegen Menschenfeindlichkeit!
Die aktuelle sicherheits- und gesellschaftspolitische Lage stellt unsere Demokratie vor große Herausforderungen. Rechtsextreme Netzwerke, Verschwörungsideologien und antisemitische Parolen dürfen nicht zur Normalität werden. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist klar: Demokratie und Menschenwürde müssen aktiv verteidigt werden. Hanau, Halle, der NSU und andere Taten mahnen uns, rechtem Hass und Gewalt entschlossen entgegenzutreten – überall, jederzeit.
Einsatzkennzeichnung für niedersächsische Polizei kommt endlich
Mit der Einführung einer individualisierten, anonymisierten taktischen Einsatzkennzeichnung startet Niedersachsen in eine Pilotphase, die auf mehr Transparenz, Vertrauen und Professionalität in polizeilichen Einsätzen zielt. Die Kennzeichnung soll es ermöglichen, Einsatzkräfte in geschlossenen Einsätzen im Nachgang eindeutig, aber anonymisiert zuzuordnen – ein Verfahren, das sowohl die Rechte der Beamt*innen schützt als auch das Vertrauen der Bürger*innen in staatliches Handeln stärkt.
Begleitet wird das Pilotprojekt wissenschaftlich, um praktische Erfahrungen zu sammeln, mögliche organisatorische Hürden zu identifizieren und die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren. Damit wird ein sachlicher, faktenbasierter Weg beschritten, der einen konstruktiven Dialog zwischen Polizei, Politik und Zivilgesellschaft fördert – ganz im Sinne einer modernen, demokratisch legitimierten Sicherheitskultur.
Der Gesetzesentwurf sieht eine zweijährige Pilotphase vor, in der Polizist*innen bei geschlossenen Einsätzen durch eine individuelle Nummernkennzeichnung erkennbar sind. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um polizeiliche Übergriffe besser aufzuklären, den Schutz der Bürger*innenrechte zu erhöhen und das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Die Kennzeichnung ermöglicht eine individuelle Identifikation der Einsatzkräfte, ohne die persönliche Identität offen zu legen.
Bislang wurde die Einsatzkennzeichnung nur in spezialisierten Einheiten verwendet, wo sie sich als effektives Mittel zur internen Orientierung und Kommunikation bewährt hat. Die Ausweitung auf alle geschlossenen Einsätze ist ein großer Erfolg sowohl für die Polizei als auch für die Bürger*innen Niedersachsens. Die Polizei ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie und schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO). Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Übergriffen und Machtmissbrauch. Die Kennzeichnungspflicht ist ein wichtiger Baustein, um diese Vorfälle künftig besser aufzuklären und die Polizei transparenter zu machen.
Nein. Bisher gibt es in Niedersachsen keine landesweite Pflicht, Polizist*innen bei Einsätzen individuell zu kennzeichnen. Die Regelungen sind uneinheitlich und meist nur auf spezialisierte Einheiten beschränkt.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle geschlossenen Einsätze der Polizei, also etwa bei Demonstrationen, Großveranstaltungen oder anderen Einsätzen mit größerem Konfliktpotenzial.
Die Pilotphase wird von unabhängigen Wissenschaftler*innen evaluiert. Sie untersuchen, wie die Kennzeichnung funktioniert, wie sie von Polizei und Bürgerinnen angenommen wird und ob sie dazu beiträgt, Vorfälle besser aufzuklären und das Vertrauen in die Polizei zu stärken.
Das ist ein Missverständnis. Wir stehen zur Polizei als Schutzmacht unserer Demokratie. Gleichzeitig wollen wir, dass sie transparent und verantwortungsvoll handelt. Die Kennzeichnungspflicht ist ein Schritt, um beides zu gewährleisten: Sicherheit für alle und Schutz der Bürger*innenrechte.