Statement:Grüne: AfD als Gefahr für den Staatsdienst

Die Debatte in Rheinland-Pfalz zeigt unmissverständlich: Gesicherter Rechtsextremismus bedroht längst unsere demokratischen Institutionen. Für Niedersachsen gilt: Selbstverständlich müssen alle dienst- und disziplinarrechtlichen Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus auf ihre Eignung geprüft werden – gerade mit Blick auf die AfD und auch bereits im Status des Verdachtsfalls.

Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz beschlossen, dass AfD-Mitglieder zukünftig nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen werden sollen. Bewerber*innen müssen ihre Verfassungstreue schriftlich in einer Selbstauskunft bestätigen und dabei erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Auf der Liste der Organisationen stehe künftig auch die AfD. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Niedersachsen:

Die Debatte in Rheinland-Pfalz zeigt unmissverständlich: Gesicherter Rechtsextremismus bedroht längst unsere demokratischen Institutionen. Für Niedersachsen gilt: Selbstverständlich müssen alle dienst- und disziplinarrechtlichen Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus auf ihre Eignung geprüft werden – gerade mit Blick auf die AfD und auch bereits im Status des Verdachtsfalls. Klar ist: Wer Mitglied einer Partei ist, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht zugleich deren Hüter im Staatsdienst sein.

Ob jedoch die Neuauflage einer Art Radikalenerlass der richtige und rechtssichere Weg ist, halte ich für fraglich. Schließlich gibt es für den Umgang mit der AfD einen verfassungsfesten, im Grundgesetz verankerten Weg: den des Parteiverbotsverfahrens. Am Ende kommt die Politik nicht umhin, diesen zu gehen, so mühsam und unbequem er auch sein mag.

Zurück zum Pressearchiv