Antrag: Radikalenerlass aufarbeiten – Betroffene entschädigen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
Radikalenerlass aufarbeiten – Betroffene entschädigen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Am 28. Januar 1972 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder in einer Besprechung mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt auf Vorschlag der Innenministerkonferenz einen gemeinsamen Runderlass unter dem Titel „Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst“.
Formell richtete sich der Erlass zwar gegen rechts- und linksradikale potentielle „Verfassungsfeinde“, in der Praxis traf er aber vor allem politisch Aktive des linken Spektrums, vor allem Mitglieder der DKP und anderer linker Organisationen. Für viele Betroffene kamen die Maßnahmen de facto einem Berufsverbot gleich. Der Beschluss reagierte dabei vor allem auf den Zulauf kommunistischer Organisationen im Zuge der Studierendenbewegung.[1] Im Gegensatz dazu hatten sich, so die Historikerin Alexandra Jaeger, die Innenminister 1967 noch bewusst dafür entschieden, nicht gegen Mitglieder der 1964 gegründeten NPD vorzugehen.[2]
Allein bis 1976 kontrollierte der Verfassungsschutz aufgrund des Erlasses etwa 500.000 Bewerber*innen auf ihre Verfassungstreue und lehnte hiervon 430 ab. Schätzungen zufolge waren bis 1991 bis zu 3,5 Millionen Regelanfragen zu Sicherheitsprüfungen für Anwärter*innen des öffentlichen Dienstes bei Verfassungsschutzbehörden gestellt worden. Schätzungen gehen von bundesweit etwa 11.000 Verfahren im Zusammenhang mit dem „Radikalenerlass“ aus. In etwa 1.250 Fällen sollen Bewerber*innen abgelehnt bzw. nicht eingestellt worden sein. Überdies wurden etwa 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter*innen aus dem öffentlichen Dienst entlassen.
Der sogenannte „Radikalenerlass“ führte bundesweit zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die überwiegend als Lehrer*innen und an Hochschulen tätig waren oder werden wollten. Aber auch Sozialarbeit*innen, Briefträger*innen, Lokomotivführer*innen oder in der Rechtspflege tätige und sich hierauf vorbereitende und bewerbende Menschen waren betroffen. Das Ziel war dabei weniger, den Staat und staatliche Behörden vor dem von Rudi Dutschke ausgerufenen linken „Marsch durch die Institutionen“ zu bewahren, sondern vor allem auch die Einschüchterung populärer, radikal linker und kommunistischer Organisierung im Nachgang der Proteste von 1968.[3] Die intransparenten Kriterien, nach denen aussortiert wurde, führten so jedoch auch bei nicht politisch organisierten jungen Menschen zu weitreichenden Einschüchterungen.[4]
Auch in Niedersachsen traf der „Radikalenerlass“ viele Lebensbiographien. Insgesamt 165 Fälle zählt der Bericht der Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten „Radikalenerlass“, davon 103 nicht eingestellte Bewerber*innen in den öffentlichen Dienst und 62 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Viele Betroffene mussten sich nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren. Erst 1993 nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer knappen Mehrheit von zehn zu neun Stimmen eine Verletzung der Meinungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit nach Art. 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an.
Die erste rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hob unmittelbar nach Amtsantritt in ihrer Sitzung am 26. Juni 1990 den „Radikalenerlass“ und alle dazu ergangenen Beschlüsse auf. Seither gab es immer wieder Versuche, das Leid der Betroffenen zu untersuchen und anerkennen zu lassen.
Mit Beschluss des Landtages vom 15.12.2016 wurde festgestellt, dass der „Radikalenerlass“ ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens darstellt und das Geschehene ausdrücklich bedauert wird, dass die von niedersächsischen Maßnahmen betroffenen Personen durch Gesinnungsanhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erleben mussten. Betroffenen wurde Respekt und Anerkennung ausgesprochen und sich darüber hinaus bei denen bedankt, die sich, z. B. in Initiativen gegen den „Radikalenerlass“ und Berufsverbote, mit großem Engagement für demokratische Prinzipien eingesetzt haben.
Darüber hinaus wurde mit Jutta Rübke eine Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass ernannt, die eine umfassende Dokumentation zum „Radikalenerlass“ vorgelegt hat.
Vor diesem Hintergrund stellt der niedersächsische Landtag fest, dass
- der Radikalenerlass mit dem Beschluss der rot-grünen Landesregierung vom 26. Juni 1990 aufgehoben wurde und seitdem nicht mehr existiert, das erlittene Unrecht gegenüber den Betroffenen zugleich nicht ungeschehen gemacht werden kann,
- der Landtag das Leid der Betroffenen anerkennt und bedauert,
- politisch motivierte Berufsverbote niemals wieder zum Mittel politischer Einschüchterung werden dürfen,
- die wehrhafte Demokratie rechtsstaatliche Instrumente zum Schutz der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips besonnen und höchstrichterlich bestätigt anwenden können muss,
- sich Betroffene des „Radikalenerlasses“ vielfach weit über das gewöhnliche Maß hinaus für die Demokratie eingesetzt haben und dass den Betroffenen dafür Dank, Anerkennung und eine maßvolle Entschädigung für erlittenes Unrecht zusteht,
- eine Dokumentation der Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass vorliegt, die jedoch bisher nicht in einem dem Anlass und dem Ansinnen angemessenen Rahmen der Öffentlichkeit präsentiert worden ist.
Daher bittet der Landtag die Landesregierung,
- eine Regelung zu möglicher Entschädigung Betroffener zu erarbeiten und hierfür eine Kommission einzuberufen, die über die Berechtigung, Nachweise und Modalitäten einer pauschalen symbolischen Anerkennung des Leids Betroffener befindet, mit dem Ziel, diesen Betroffenen eine geldwerte Entschädigung zukommen zu lassen,
- die Dokumentation der Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass für die schulische und außerschulische politische Bildung aufzubereiten, um für das Thema des „Radikalenerlasses“ historisch zu sensibilisieren,
- die weitere wissenschaftliche Erforschung zur Umsetzung und Wirkung des Radikalenerlasses durch die niedrigschwellige Zugänglichkeit von Dokumenten und Akten zu gewährleisten und hierfür zu prüfen, ob die Zugänglichkeit für die Wissenschaft in diesem Bereich optimiert werden kann,
- bei der notwendigen Stärkung der demokratischen Resilienz, bei der Debatte darüber und bei der Umsetzung von Instrumenten der wehrhaften Demokratie die Erfahrungen der Betroffenen des „Radikalenerlasses“ ernst zu nehmen und zugleich die notwendige Stärkung von Resilienz und die Instrumente wehrhafter Demokratie konsequent umzusetzen.
Begründung
Mit der Anerkennung des Leides der Betroffenen des „Radikalenerlasses“ in Niedersachsen und der Einsetzung einer Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten „Radikalenerlass“ ist Niedersachsen Pionierland bei der Bewältigung dieses begangenen Unrechts. Gleichwohl ist dieses Kapitel niedersächsischer Geschichte politisch noch nicht abgeschlossen. Auch wenn individuelle Härten nur in Verfahren vor Gericht abgemildert werden können, steht das Land Niedersachsen in der Verantwortung, den Betroffenen Anerkennung zukommen zu lassen und zumindest symbolisch zu entschädigen.
Auch in Niedersachsen war die Praxis, dass sich Bewerber*innen des öffentlichen Dienstes in stundenlangen Befragungen vor der „Niedersächsischen Interministeriellen Anhörkommission“ für legale politische Teilnahmen an Demonstrationen, an politischen Aufrufen oder aufgrund von Kandidaturen für Studierendenvertretungen oder Stadträte zu rechtfertigen hatten. Nicht wenigen blieben infolgedessen Erwerbsbiographien verschlossen oder wurden beendet.
Erst Ende der 1980er Jahre endete diese Praxis politisch motivierter Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen. Mit der Dokumentation zum Radikalenerlass sind die Auswirkungen heute gut einzuordnen und können als Vorlage dienen, aus diesem Kapitel niedersächsischer Geschichte zu lernen. Eine derartige Veranstaltung stellt eine symbolische Entschädigung für Betroffene dar und dem Eingang in die politische Bildung würde ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal der Rehabilitierung ausgesendet.
[1] Der Blick auf die sogenannten „Bedenkenfälle der Bewerber für den öffentlichen Dienst“ in Niedersachsen belegt diese Feststellung eindrücklich. Unter den zu prüfenden Fällen von 1975 – 1978 war bspw. lediglich ein Mitglied der NPD. Bewerber, bei denen in dieser Zeit sogenannte Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten, waren ausschließlich angehörige linker, kommunistischer und sozialistischer Gruppierungen. Vgl. Wilfried Knauer, Radikalenerlass in Niedersachsen, in: Jutta Rübke, Niedersächsische Landesbeauftragte
für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass (Hg.), Berufsverbote in Niedersachsen 1972 – 1990. Eine Dokumentation, Hannover 2018, S. 56 – 93, hier S. 64.
Julian Weber, 50 Jahre Radikalenerlass, in: beck-aktuell, 31.01.2022, URL: rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/50-jahre-radikalenerlass
Alexandra Jaeger, „Es ging auch um Einschüchterung“, in: Frankfurter Rundschau, 16.10.2022, URL: www.fr.de/politik/es-ging-auch-um-einschuechterung-91854627.html.
[4] Katharina Schipkowski, Jagd auf Linke. 50 Jahre Radikalenerlass, in: taz, die tageszeitung, 26.12.2021