
Blumenwiese statt Schottergärten!
Für mehr Artenschutz: Lebendige Blumenwiesen statt Steinwüsten!
Seit Jahren boomen Vorgärten aus Schotter. Für Insekten, die teils dramatische Bestandsrückgänge von bis zu 80 Prozent erleiden, sind jedoch nicht solche Steinwüsten, sondern blühende Grünflächen unverzichtbar. Ein weiteres Problem: Häufig werden nicht heimische Pflanzen in die Steinbeete gesetzt, die den hiesigen Tieren jedoch kaum oder gar keine Nahrung bieten. Die Bedeutung von Vorgärten ist immens für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt: Insekten und Vögel brauchen diese Fläche auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen. Außerdem liefern solche begrünten Flächen saubere, frische Luft - ganz im Gegensatz zu Kies, Schotter und Steinen.
Kommunen sollten ein Zuhause für Hummeln & Co. schaffen
Die rechtliche Situation ist ganz klar pro Biene: Derartige Steinflächen sind ein Verstoß gegen die niedersächsische Bauordnung und sollen noch in diesem Jahr zurückgebaut und begrünt werden. Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke müssen demnach zwingend Grünflächen mit Gras oder Gehölzen sein. Auch Pflasterungen, Plattenbeläge sind nur in geringem Maße zulässig. Die Vegetation muss auf nicht überbauten Flächen eindeutig überwiegen, so dass Umweltministerium in ihrer Antwort auf unsere Anfrage.
Wir appellieren daher an Kommunen und das Land: Sie sollten Haus- und Gartenbesitzer auf eine bienenfreundliche Gestaltung hinweisen und wo nötig die Bauordnung durchsetzen.
Unsere Ideen für insektenfreundliche Kommunen
- Kommunale Flächen sollten ausschließlich mit heimischen Frühblühern, Stauden, Gehölzen und Bäumen gestaltet werden.
- Auf die Verwendung von Totalherbiziden auf Grün- und Außenanlagen sollte komplett verzichtet werden.
- Kommunale Grünflächen sollten frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen stehen gelassen werden beziehungsweise die Pflege durch Teilmahd erfolgen.
- Bei Kompensationsflächen in den Bewirtschaftungsauflagen sollte der Einsatz von Totalherbiziden ausgeschlossen werden.
- Die Beleuchtung ist auf LED umzustellen. Das spart nicht nur Energie, sondern schützt auch Insekten.
- Die Kommune könnte ein Informationsangebot für eine insektenfreundliche Gartengestaltung für die Bürger*innen bereitstellen.
- Jede*r neue Grundstückeigentümer*in erhält Zwiebeln für bienenfreundliche Frühblüher und wird über die Regelungen der NBauO in einem persönlichen Schreiben aufgeklärt.