Antrag: Imkerei unterstützen statt reglementieren

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Imkerei ist nicht nur wegen des Honigertrags ein wichtiger Zweig unserer Lebensmittelproduktion, sondern ist auch wegen der Bestäubungsleistung der Bienenvölker von immenser Bedeutung für die Landwirtschaft, insbesondere den Obstanbau. Während Honig aus dem Ausland eingeführt werden kann, kann Bestäubungsleistung nicht „importiert“ werden.

Hobbyimker*innen und Berufsimker*innen unterstützen so die Versorgung der Gesellschaft mit gesunden Lebensmitteln, ohne mit der Imkerei- gerade im Hobbybereich- nennenswerte Einkünfte zu generieren.

Imker*innen pflegen eine Jahrhunderte alte Kulturtechnik und tragen durch ihren Einsatz für Blühpflanzen zur Verbesserung der Biodiversität bei.

Der Landtag dankt den Hobby- und den Berufsimker*innen für ihren wichtigen, gesellschaftlichen Beitrag und begrüßt, dass durch das Engagement in den Imkereiverbänden in den letzten Jahren viel neue Imker*innen für diese Tätigkeit begeistert werden konnten. Der hohe Organisationsgrad der Imker*innen von 97% und die stark nachgefragten Schulungen belegen die Wertschätzung der Arbeit der Verbände. Auch begrüßt der Landtag, dass durch die selbstorganisierte Wissensweitergabe von erfahreneren Imker*innen an Einstiegswillige auch der Austausch zwischen den Generationen gefördert wird.

Vor dem Hintergrund des gut funktionierenden Systems lehnt der Landtag die Einführung eines verpflichtenden „Imkerscheins“ als Voraussetzung für die Imkerei ab.

Leider müssen sowohl Neuimker*innen als auch erfahrene Imker*innen immer wieder den Verlust von Bienenvölkern verzeichnen. Der in den letzten Jahrzehnten angestiegene Verlust von Bienenvölkern wird, neben der Varrose, auf die zunehmend monotonere Landschaft mit einem quantitativ und qualitativ geringengen Nahrungsangebot für Honigbienen, Wildbienen und andere Insekten zurückgeführt. Auch tragen bienenschädigende Pestizide, insbesondere die Insektizide der Gruppe der Neonicotinoide, zu Schädigungen und Verlusten bei. Dabei können selbst so genannte „bienenfreundliche“ Spritzmittel bei falscher Ausbringung z.B. tagsüber, während der Aktivitätszeit der Bienen, zu hohen Verlusten bei Honigbienen und anderen Insekten führen.

Vor dem Hintergrund geschwächter Völker ist der Befall mit der Varroa-Milbe besonders gravierend. 

Der Landtag fordert von der Landesregierung,

  • sich nicht weiter für Notfallzulassungen von Neonicotinoiden einzusetzen, sondern sich stattdessen bei anderen EU-Staaten für das konsequente Verbot von Neonicotinoiden stark zu machen,
  • die geplante Initiative Schleswig-Holsteins diesbezüglich zu unterstützen und im Rahmen der anstehenden Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung im Zuge des Bundesratsverfahren ein endgültiges Verbot von Notfallzulassungen für Neonicotinoide innerhalb Deutschlands zu fordern,
  • sich für eine Pestizidabgabe, wie es sie z.B. in Schweden und Dänemark gibt, einzusetzen,
  • ergänzend zum Niedersächsischen Weg den generellen Pestizideinsatz um 40% bis 2030 zu reduzieren und das Nahrungsangebot für Honigbienen und wildlebende Insekten deutlich zu verbessern. Außerdem sind neben Blühpflanzen auch natürliche Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten für z.B. für Wildbienen zu fördern,
  • sich von Plänen für einen verpflichtenden Imkerschein zu verabschieden,
  • die Imkerei strukturell stärker zu unterstützen und die Einführung einer Bestäubungsprämie zu prüfen,
  • die Bevölkerung für eine Wertschätzung des hiesigen Honigs insbesondere für die Bestäubungsleistung zu sensibilisieren und Schulen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Imkerei-AGs zu unterstützen,
  • Imker*innen bei der Vermarktung ihres Honigs zu wertschätzenden Preisen zu unterstützen,
  • den Selbstversorgungsgrad Deutschlands mit Honig von derzeit ca. 25% deutlich zu erhöhen.
  • die Berufsimkerei direkt aus Mitteln der EU-Förderung zu fördern,
  • das Curriculum der landwirtschaftlichen Ausbildungen durch Lehrinhalte zum Schutz der Honigbiene, Wildbienen und weiterer Insekten zu ergänzen und Weiterbildungen für praktizierende Landwirt*innen anzubieten,
  • die Kommunen per Erlass anzuweisen, dass das faktische Verbot von Schottergärten auch durchgesetzt wird. Schottergärten an landeseignen Liegenschaften sind umgehend zurückzubauen,
  • eine Befragung unter Imker*innen durchzuführen welche Unterstützungsbedarfs sie durch das Celler Bieneninstitut haben und wie dessen Arbeit weiterentwickelt werden soll. Insbesondere müssen mehr Forschungsmittel für die unabhängige Bienenforschung in Bereichen der Pestizide bereitgestellt werden,
  • zu prüfen, wie ein rechtlicher Schutzstatus der Honigbiene erlangt werden kann und
  • die „wesensgemäße“ Bienenhaltungsformen besonders zu unterstützen, Forschung zur wesensgemäßen Haltung von Honigbienen zu etablieren sowie die Erkenntnisse der Forschung zu verbreiten.

Begründung

Die Imkerei erfreut sich seit 2006 eines deutlich gestiegenen Zuwachses an Neuimker*innen. Imker*innen können ein Türöffner für eine weniger mit Pestiziden arbeitende Landwirtschaft sein. Doch es braucht auch politische Entscheidungen für eine bienenfreundlichere Landwirtschaft.

Eine aktuelle Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) hat dargelegt, dass die Einführung einer Pestizidabgabe rechtlich möglich ist und eine lenkende Wirkung zur Reduzierung entfalten würde.

Hierfür haben die Wissenschaftler*innen den Pestizideinsatz in Deutschland und Dänemark analysiert und verschiedene Konzepte entwickelt wie Preise, Absatzmengen und behandelte Flächen zusammenhängen.

Derzeit befindet sich die Imkerei oft in Zielkonflikten mit der konventionellen Landwirtschaft. Auch in Siedlungen ist das Nahrungsangebot für Insekten durch meist unrechtmäßige Versiegelung auch im Gartenbereich oder nicht insektenfreundliche Bepflanzung gesunken. Dennoch dulden Kommunen diesen Zustand. Ein Erlass des Landes ist notwendig. Schottergärten bei Landesliegenschaften wie beim Polizeigebäude in Cloppenburg müssen aufgrund der Vorbildwirkung umgehend zu insektenfreundlichen Gärten umgebaut werden.

Es gilt die Imkerei mit ihren Belangen stärker zu unterstützen, denn preislich stehen die deutschen Imker*innen immer wieder in Konkurrenz zu Importware. 2016 wurde durch die damalige Rot-Grüne Landesregierung eine Zuwendungsrichtlinie zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse sowie zur Förderung der Bienenzucht und -haltung allgemein erlassen. Seitdem fördert das Land die Erstanschaffung von Bienenvölkern im Hobbybereich mit 50€ je Bienenvolk.

Im Gegensatz zu Wildbienen genießt die Honigbiene nicht den Schutz von naturschutzrechtlichen Regelungen, was dazu führt, dass bei Planungsverfahren die Belange der Imkerei nicht berücksichtigt werden.

Die wesensgemäße Bienenhaltung ist sozusagen der Ökobereich in der eher auf hohen Honigertrag ausgerichteten modernen Imkerei. In der wesensgemäßen Haltungsform wird großer Wert auf die Eigeninitiative des Volkes gelegt, es werden ihm zum Beispiel keine vorgefertigten Waben angeboten. Mit der Art der Haltung versucht man Bedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, auf chemisch-synthetische Bekämpfung der Varroa-Milben zu verzichten. Aus dem Bereich der wesensgemäßen Bienenhaltung können Impulse für die Weiterentwicklung auch der modernen Imkerei genutzt werden.

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