Statement:Grüne zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bietet neben einigen positiven Änderungen auch viel Anlass zur Kritik. So will die Groko Entscheidungen über Krankenhäuser und Rettungsdienste von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausschließen. Die Grünen wollen die Ausschlussgründe reduzieren, um mehr direkte Demokratie zu ermöglichen.

Zu dem unter TOP 8 beratenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sagt die innenpolitische Sprecherin Susanne Menge:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bietet neben einigen positiven Änderungen auch viel Anlass zur Kritik. So will die Groko Entscheidungen über Krankenhäuser und Rettungsdienste von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausschließen. Die Grünen wollen die Ausschlussgründe reduzieren, um mehr direkte Demokratie zu ermöglichen.

Die Wiedereinführung der Kostenschätzung ist ebenfalls abzulehnen. Langjährige Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger die finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Kommune auch ohne förmlichen Deckungsvorschlag im Blick haben.

Die Einführung eines sogenannten Ratsbürgerentscheids, also der Beschluss der politischen Vertretung, dass einen Bürgerentscheid stattfinden soll, begrüßt die grüne Landtagsfraktion hingegen.

Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden soll.

Die geplante Änderung der Landesregierung, bei der Ausschusssitzvergabe zum Verfahren nach d‘Hondt zurückkehren, das größere Parteien tendenziell begünstigt, lehnt die grüne Landtagsfraktion ab. Wir halten es für wichtig, kleinen Parteien und Wählergruppen einen Sitz in den Gremien zu ermöglichen.

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