Pressemeldung Nr. 15 vom

Dringliche Anfrage Sharoudi:Christian Meyer: Grüne prüfen weitere parlamentarische Schritte zur lückenlosen Aufklärung

„Niedersachsen darf nicht zum Heilsanatorium für Menschenrechtsverbrecher und Diktatoren werden! Menschenrechte gelten überall und Strafverfolgung für Taten im Ausland ist auch in Deutschland möglich.“

Darum geht’s

Die grüne Fraktion hat mit einer Dringlichen Anfrage ihre Forderung nach lückenloser Aufklärung im Fall Sharoudi bekräftigt. Was wusste die Landesregierung, der Wirtschaftsminister, der Innenminister und der Ministerpräsident von dem Fall? Was haben sie für die Menschenrechte getan? Haben sie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unterstützt und wer hat Herrn Sharoudi vor einer möglichen Strafverfolgung in Deutschland gewarnt, dass es zur überstürzten Flucht kam? Wer traf die Entscheidung, den Blutrichter auch noch mit Polizeischutz entkommen zu lassen?

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, menschenrechtspolitischer Sprecher

„Niedersachsen darf nicht zum Heilsanatorium für Menschenrechtsverbrecher und Diktatoren werden! Menschenrechte gelten überall und Strafverfolgung für Taten im Ausland ist auch in Deutschland möglich. Dass die Landesregierung offenbar nichts unternommen hat, um Sharoudi an der Ausreise zu hindern, und dieser dem Land auch noch für den Polizeischutz dankte, ist beschämend für die GroKo in Niedersachsen.“

„Der Vorwurf, die GroKo habe aufgrund der guten wirtschaftlichen Kontakte zum Iran, hier lange geschwiegen, bleibt im Raum. Die Landesvertretung Niedersachsens im Iran wurde nicht kontaktiert. Wir erwarten, dass sich das Land beim Bund für eine Aufarbeitung dieses Falls einsetzt. Bei Einreiseanträgen von möglichen Menschenrechtsverletztern müssen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden schneller in die Lage versetzt werden, den universellen Menschenrechten Geltung zu verschaffen. Es ist unerträglich, dass dieser Blutrichter und Kinderhinrichter ungestraft ausreisen könnte. Wir behalten uns weitere parlamentarische Schritte vor.“

Zum Hintergrund

 

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