Antrag: Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen – Frauenhäuser stärken, Rechtsanspruch schaffen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Das 2011 getroffene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, wurde durch Deutschland Ende des Jahres 2017 endlich ratifiziert.

Laut Istanbul-Konvention soll sich die Anzahl der Schutzeinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Empfohlen werden jedoch „eine sichere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern […], die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie pro 10.000 Einwohner aufnehmen können.“ Niedersachsen verfügt über 41 Frauenhäuser mit insgesamt 370 Plätzen – nach der Istanbul-Konvention müssten es doppelt so viele sein.

Im Februar veröffentlichte der NDR seine Recherche, dass die niedersächsischen Frauenhäuser im vergangenen Jahr zahlreiche Frauen wegen Vollbelegung abweisen mussten. Die Frauenhäuser selbst berichten im Zuge dessen unter anderem von unzureichender Finanzierung, vor allem von Plätzen für Kinder, von einer steigenden Verweildauer der Frauen in den Frauenhäusern aufgrund der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten sowie von umfangreichen Sanierungsbedarfen in den Frauenhäusern.

Die Landesregierung hat hingegen mehrfach erklärt, dass sie die Anzahl der Frauenhäuser und die Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, für bedarfsgerecht hält. In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums anlässlich des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention vom 31.1.2018 heißt es: „Niedersachsen verfügt bereits jetzt über ein flächendeckendes, gut funktionierendes Netz an Beratungsstellen, Krisen- und Schutzeinrichtungen für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden.“

Der Landtag begrüßt den geplanten barrierefreien Ausbau der Frauenhäuser und fordert die Landesregierung darüber hinaus auf:

  1.  Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass von Gewalt betroffene Frauen unabhängig von Einkommenssituation, Aufenthaltsstatus, gesundheitlicher Verfassung und Alter der Kinder einen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einer Schutzeinrichtung erhalten.
  2. Sich mit Bund und Kommunen auf eine auskömmliche Finanzierung von Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, zu verständigen, die eine bedarfsgerechte Personalausstattung, die Möglichkeit psychosozialer Hilfe für Frauen und Kinder sowie angemessene Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen.
  3. Ein landesweites Aktionsprogramm zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen aufzulegen, das folgende Maßnahmen beinhalten soll:
    1. eine eingehende Analyse der derzeitigen realen Auslastung von Schutzeinrichtungen für Frauen unter Berücksichtigung der aufgenommenen Kinder, sowie des tatsächlichen Bedarfs an Schutzeinrichtungen für Frauen in Niedersachsen,
    2. die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Schutzeinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind,
    3. die Schaffung geeigneter Schutzeinrichtungen für Frauen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung, des Alters ihrer Kinder oder anderer Faktoren keinen Zugang zu Frauenhäusern haben,
    4. die Sicherstellung, dass die Hilfs- und Betreuungsangebote die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen abbilden
    5.  ein Sanierungsprogramm für bestehende Schutzeinrichtungen, die nicht mehr heutigem Standard entsprechen,
    6. ein Konzept für den begleiteten Übergang von Frauen aus Frauenhäusern in die eigene Wohnung, ein Sanierungsprogramm für bestehende Schutzeinrichtungen, die nicht mehr heutigem Standard entsprechen,
    7. niedrigschwellige online-Informationsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie die Möglichkeit einer aktuellen Übersicht der Belegungssituation in den niedersächsischen Frauenhäusern,
    8. ein regelmäßiges Monitoring über die Situation von Frauen in Niedersachsen, die von Gewalt betroffen sind.
  4. Die Bestrebungen des Landes Niedersachsen zur Schaffung von neuem Wohnraum stärker als bisher auf bezahlbaren Wohnraum zu konzentrieren, damit Frauen aus Frauenhäusern, aber auch andere Anspruchsgruppen Zugang zum Wohnungsmarkt finden.

Begründung

Frauenhäuser voll: Tausende Frauen abgewiesen“ titelte der NDR am 18. Februar 2018. Seither berichten auch verschiedene regionale Medien über die Situation in den niedersächsischen Frauenhäusern. Die HAZ bspw. berichtete am 16. April, dass ein hannoversches Frauenhaus 2017 im Schnitt eine Frau pro Tag abweisen musste. Die Leiterin des Frauenhauses wird zudem mit der Aussage zitiert, der Standard der Zimmer läge unter dem Niveau einer Jugendherberge. In Osnabrück wurden laut NOZ vom 12. April 2018 483 Frauen abgewiesen, in Bersenbrück 45. Eine zunehmende Inanspruchnahme trage den Frauenhäusern zufolge dazu bei, dass Frauen nicht immer ein freier Platz angeboten werden könne. Gleichzeitig erhöhe sich die Verweildauer in den Frauenhäusern aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der Kommunen. Auch das Land Niedersachsen stellt dafür jährlich insgesamt 8,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die Frauenhäuser beklagen dennoch eine kaum verlässliche Finanzierungsgrundlage – zumal unklar ist, wer für die Sicherstellung zuständig ist. Um die Zuständigkeiten zu regeln und den Frauenhäusern eine verbindliche Finanzierungsgrundlage zu verschaffen, ist ein Rechtsanspruch auf Bundesebene unerlässlich, den Frauenverbände schon lange fordern und für den sich auch Sozialministerin Reimann in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.2.2018 ausgesprochen hat.

Darüber hinaus ist ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Istanbul-Konvention notwendig, um das Ziel der Konvention, „einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwerfen“, zu erreichen. Grundlage des Aktionsprogramms muss zunächst eine eigehende Analyse des Bedarfs an Schutzeinrichtungen für Frauen sein. Die Statistik des Sozialministeriums über die Belegungs- und Auslastungszahlen der niedersächsischen Frauenhäuser berücksichtigt bspw. nicht die Belegung mit Kindern und ist daher nur bedingt aussagekräftig. Auf Grundlage der Bedarfserhebung sind im Anschluss weitere Schutzeinrichtungen zu schaffen.

Wie Innenminister Pistorius in der Plenarsitzung vom 28. Februar 2018 dargestellt hat, wird die Mehrzahl der Frauen nicht aufgrund fehlender Kapazitäten von Frauenhäusern abgewiesen, sondern weil sie die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, weil sie bspw. Söhne haben, die älter als 12 Jahren sind, oder weil Drogen- oder Suchtprobleme vorliegen. Abgesehen davon, dass die Darstellung des Innenministers der der Frauenhäuser widerspricht, gibt es für Frauen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, bisher keinerlei Zufluchtsmöglichkeiten. Auch für diese Frauen sind daher geeignete Schutzeinrichtungen bspw. in Schutzwohnungen zu schaffen.

Den Frauenhäusern zufolge ist die Verweildauer der Frauen in den letzten Jahren aus zwei Gründen stetig gestiegen: zum einen weil Frauen im Anschluss keine geeignete Wohnung finden, zum anderen weil zunehmend komplexe Problemsituationen bei den Frauen vorliegen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulden oder chronische Erkrankungen). Mit einem Konzept für den begleiteten Übergang der Frauen zurück in die Selbstständigkeit der eigenen Wohnung sollen die Frauen sowohl räumlich (bspw. durch Übergangswohnungen, wie sie die Region Hannover derzeit plant), als auch sozialpädagogisch-beratend Schritt für Schritt unterstützt werden.

Mit einem Sanierungsprogramm sollen zudem diejenigen Frauenhäuser unterstützt werden, deren Ausstattung nicht mehr zeitgemäß ist.

Durch eine im Internet verfügbare, aktuelle Darstellung der Belegungssituation in den niedersächsischen Frauenhäusern, wie sie bspw. von der LAG Autonome Frauenhäuser in Nordrhein-Westphalen angeboten wird, könnten Frauen gezielt nach freien Plätzen suchen und zu einem Haus ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

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