Antrag: Einmaliges Ökosystem schützen: Förderung von Öl und Gas im niedersächsischen Wattenmeer beenden

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass die Erkundung und Förderung von Erdöl und Erdgas im und unter dem Nationalpark Wattenmeer mit den Schutzzielen des Nationalparks unvereinbar sind. Auch abgelenkte Bohrungen zur Erschließung der Vorkommen unterhalb des Nationalparkgebiets sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Anträge von niederländischem Hoheitsgebiet.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • keine Erkundungs- und Förderbohrungen für Öl und Gas im niedersächsischen Wattenmeer mehr zuzulassen, um Beeinträchtigungen der naheliegenden Nationalpark- und Natura 2000-Gebiete durch die Risiken der Öl- und Gasförderung auszuschließen.
  • Die Aufsuchungs- und Förderkonzessionen im niedersächsischen Wattenmeer und den angrenzenden Gebieten nicht weiter zu verlängern. Die Gebietskulisse des UNESCO-Weltnaturerbegebietes in Niedersachsen ist um die Gebiete zu erweitern, die als Exklaven für die Öl- und Gasförderung vorgehalten werden.

Begründung

Werden neue Öl- und Gasbohrungen genehmigt, erhalten die Unternehmen das Recht, die fossilen Rohstoffe über Zeiträume von 20 bis 25 Jahre auszubeuten. Um die Klimaerwärmung noch auf unter 1,5 Grad zu begrenzen, wie es der internationale Klimavertrag von Paris vorsieht, müssen die CO2-Emissionen in den kommenden Jahren drastisch reduziert werden. Eine jahrzehntelange Festlegung auf die Ausbeutung fossiler Ressourcen ist daher nicht mehr zu verantworten. Zum Schutz des Klimas müssen fossile Rohstoffe im Boden bleiben. Dies gilt umso mehr, da das Wattenmeer ein besonders sensibles Ökosystem ist.

Im niedersächsischen Wattenmeer werden Erdgasvorkommen vermutet.  Rund 20 Kilometer vor der Insel Borkum soll nun eine Förderplattform errichtet werden. Ein Konsortium der Unternehmen Hansa Hydrocarbons Ltd. und Oranje-Nassau Energie B.V. plant im Erlaubnisfeld „Geldsackplate“ im äußersten Nordwesten der niedersächsischen Zwölf-Seemeilen-Zone der Nordsee eine Erkundungsbohrung nach Erdgas. Über einen entsprechenden Antrag soll das Landesbergamt (LBEG) entscheiden.

Die Welterbe-Organisation UNESCO hat bereits 2009 festgestellt, dass die Öl- und Gasförderung mit dem Status eines UNESCO-Weltnaturerbe nicht vereinbar ist. Daraufhin wurden Flächen, die für die Förderung bzw. Erkundung von Öl und Gas vorgesehen waren, von der Schutzgebietskulisse ausgenommen. Dies betrifft im niedersächsischen Wattenmeer u.a. ein Gebiet westlich von Cuxhaven.

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