Antrag: Datenschutz ist grundlegend für die Demokratie

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Digitalisierung nahezu sämtlicher Lebensbereiche erhöht gleichzeitig auch das Datenaufkommen jeder einzelnen Person. Im Zusammenhang damit gewinnt auch der Datenschutz eine immer existenziellere Relevanz.

Nicht zuletzt im Bereich der Kommunikation hat zuletzt der Hacker-Angriff auf tausende Politikerinnen und Politiker sowie politisch gegen rechts aktive Menschen und die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten die Bedrohung für und gleichzeitig die Bedeutung von Datenschutz deutlich gemacht.

Der Datenschutz ist grundlegend für das Funktionieren von Demokratie und freier Meinungsbildung sowie freiem Meinungsaustausch. Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) ist es, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen als auch durch Wirtschaftsunternehmen und sonstige nichtöffentliche Stellen in Niedersachsen zu überwachen und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Person und die Behörde sind damit als „Anwälte“ zur Wahrung des Datenschutz Niedersachsen zu bezeichnen. Ihr obliegt es die datenschutzrechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten sowie die Öffentlichkeit zu beraten und sensibilisieren.

Vor diesem Hintergrund stellt der Landtag fest,

  • dass mit der Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung das Datenschutzniveau in Niedersachsen teilweise abgesenkt worden und die Kompetenzen der Landesbeauftragten für den Datenschutz beschnitten worden sind,
  • dass das Schließen bestehender und bekannter Sicherheitslücken in elektronischen Systemen zu den Grundsätzen der Cyber-Sicherheit gehört und auch Sicherheitsbehörden dem verpflichtet sind,

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • schnellstmöglich eine Neufassung des Datenschutzgesetzes vorzulegen, die alle europarechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO voll erfüllt,
  • bei der Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (LT-Drs.18/850) auf die Einführung der Quellen-TKÜ zu verzichten, weil diese die Ausnutzung (und nicht die Schließung) bestehender Sicherheitslücken in elektronischen Systemen voraussetzt,
  • der Landesbeauftragten für den Datenschutz sofort zusätzlich notwendigen Stellen zur Verfügung zu stellen, um einen effektiven Datenschutz in Niedersachsen weiterhin um- und durchsetzen zu können.

Begründung

Um diese wichtige Aufgabe des Datenschutzes in Niedersachen konsequent umsetzen zu können, sind umfassende Kompetenzen und Befugnisse gesetzlich zu regeln. Mit der Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in 2018 ist das Datenschutzniveau in Niedersachsen jedoch in Teilbereichen abgesenkt und die Kompetenzen der Landesbeauftragten für den Datenschutz beschnitten worden.

Obwohl zahlreiche zusätzliche Aufgaben mit dem neuen NDSG und auch der Umsetzung DS-GVO verbunden sind, verfügt die Behörde der Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht über ausreichendes Personal, um den Aufgaben gerecht zu werden und auch die vielfältigen und zahlreichen Hilfestellungen, die auch durch die Neugestaltung des Datenschutzes notwendig sind zu befriedigen. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass das Personal bei der Landesdatenschutzbehörde auskömmlich aufzustocken, was durch die Festlegung im Haushalt 2019 bisher nicht geschehen ist. Die Ausweitung des Personaltableaus um 8 - 10 weitere Stellen wurde abgelehnt.

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