Statement:Stefan Wenzel zur Marienburg

„Die Argumente von Minister Thümler überzeugen nicht. Die Notwendigkeit, Kulturdenkmale zu schützen ist unstrittig. Dafür ist laut Denkmalschutzgesetz aber in erster Linie der Eigentümer verantwortlich.“

Anlässlich der Unterrichtung von Minister Thümler im Haushaltsausschuss zum Thema Marienburg erklärt Stefan Wenzel, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher:

„Die Argumente von Minister Thümler überzeugen nicht. Die Notwendigkeit, Kulturdenkmale zu schützen ist unstrittig. Dafür ist laut Denkmalschutzgesetz aber in erster Linie der Eigentümer verantwortlich. Wenn sich der Eigentümer wirtschaftlich überfordert sieht, kann er Zuschüsse beantragen. Es gibt keinen Grund, warum der Staat – wie hier beabsichtigt – den Eigentümer völlig freistellt, indem er das Objekt kauft. Der Staat ist in der Pflicht alle Eigentümer gleich zu behandeln und nicht einige ausgewählte besser zu stellen.“

Zum Hintergrund

In einer Entschließung zur Haushaltsberatung stellt die grüne Landtagsfraktion fest, dass der geplante Kauf der Marienburg – unter Umgehung der Landeshaushaltsordnung und mithilfe einer Immobilientochter der Klosterkammer ganz offensichtlich rechtswidrig sei. Beantragt wird Akteneinsicht, um die Anbahnung des Geschäfts im Detail prüfen zu können. Zudem wird eine aktuelle Wertermittlung gefordert, um die dauerhaft entstehenden Kosten und die Argumente des Eigentümers beurteilen zu können. Die Drucksache 18/2267 mit der Entschließung finden Sie in der Anlage.

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