Pressemeldung Nr. 77 vom

Regierungspläne zum Naturschutz reichen bisher hinten und vorne nicht – Volksbegehren bleibt Garant für wirksamen Artenschutz

Ohne das Volkbegehren wird es in Niedersachsen am Ende keinen wirksamen Artenschutz geben. Diese Landesregierung handelt erst, wenn der politische Druck von außen groß genug ist. Vor zwei Jahren begrüßte die SPD-Landtagsfraktion den Erfolg des bayerischen Volksbegehrens. Passiert ist jedoch nichts. Beim Naturschutz ist Niedersachsen bundesweit Schlusslicht und riskiert Strafzahlungen der EU.

Darum geht’s

Die Landesregierung hat mehrere Gesetzentwürfe zum Artenschutz verfasst. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU übernehmen diese nun und bringen sie für eine schnellere Beratung direkt in den Landtag ein. Diese Entwürfe klammern allerdings konkrete Vorgaben für den Artenschutz aus, etwa zu Gewässerrandstreifen und Pestiziden in Naturschutzgebieten. Alles Entscheidende soll erst in gesonderten Verordnungen geregelt werden. Ebenso ist die Finanzierung völlig unklar, wie die aktuelle Antwort der Regierung auf eine Grünen-Anfrage dokumentiert. Ziel der GroKo ist erklärtermaßen, das weitergehende Volksbegehren Artenvielfalt mit inzwischen 200 Unterstützungsgruppen zu stoppen.  Denn es stößt landesweit auf große Resonanz, was die fast 50.000 Unterschriften bereits in der ersten Phase unterstreichen. Das nötige Quorum wurde damit bereits weit vor Fristablauf im November um fast das Doppelte übertroffen. Bis dahin will die Landesregierung nun möglichst alle Gesetze unter Dach und Fach haben.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende:

„Ohne das Volkbegehren wird es in Niedersachsen am Ende keinen wirksamen Artenschutz geben. Diese Landesregierung handelt erst, wenn der politische Druck von außen groß genug ist. Vor zwei Jahren begrüßte die SPD-Landtagsfraktion den Erfolg des bayerischen Volksbegehrens. Passiert ist jedoch nichts. Im Gegenteil: Der Wirtschaftsminister lässt beim Straßenbau gern ganze Baumalleen roden. Beim Naturschutz ist Niedersachsen bundesweit Schlusslicht und riskiert Strafzahlungen der EU. Parallel soll die Jagd auf bedrohte Zugvögel selbst in Vogelschutzgebieten ausgeweitet werden. Aber das Volksbegehren zeigte schnell erste Wirkung: Die Landesregierung verhandelt den Niedersächsischen Weg. Sie will damit das Volksbegehren stoppen. SPD und CDU haben jedoch bisher völlig konträre Vorstellungen, wohin es mit dem Artenschutz gehen soll. Deshalb sind bei den Gesetzentwürfen, die im Eiltempo das Parlament passieren sollen, viele strittige Maßnahmen und deren Finanzierung ausgeklammert – spannend wird am Ende das Kleingedruckte sein. Das Ringen um mehr Artenschutz ist noch in vollem Gange. Das Volksbegehren bleibt deshalb unabdingbar: Es ist der Garant für wirksamen Artenschutz in Niedersachsen.“

Christian Meyer, Fraktionsvize und Sprecher für Naturschutz:

„Die große Koalition tut sich sichtlich schwer mit dem Volksbegehren Artenvielfalt. In ihrer Not verbreitet sie seit Wochen Falschinformationen. Da wird gegen zu harte Maßnahmen gewettert und verkündet, mit dem Weg der Landesregierung werde es vor allem freiwillige Regeln geben. Der Umweltminister wiederum erzählt, es stünden 300 Mio. Euro für Artenschutz bereit. Die Antwort auf eine aktuelle Grünen-Anfrage stellt dies jedoch als leere Versprechen bloß: Für 2021 stehen lediglich die von Finanzminister Hilbers angekündigten 120 Mio. Euro im Haushaltsentwurf. Der groß angekündigte Niedersächsische Weg der Regierung ist bislang nicht mehr als eine vage Ankündigung ohne Substanz und ohne Finanzierung. Für Beratungen der Gesetzentwürfe ist das Volksbegehren die Messlatte. Dies gilt erst Recht für die Rechtsverordnungen, wo zu befürchten ist, dass vor allem die CDU den Niedersächsischen Weg beträchtlich aufweichen wird. 

Anne Kura, Landesvorsitzende:

„Der erfolgreiche Start des Volksbegehrens mit mehr als 45.000 Unterschriften bis zum 1. August macht deutlich, dass viele Menschen in Niedersachsen die Nase voll haben von den leeren Versprechungen der Landesregierung. Nur mit dem Volksbegehren wird es einen Durchbruch für besseren Schutz von Tier- und Pflanzenarten geben. Mit der Ankündigung des Niedersächsischen Weges wollte der Umweltminister verhindern, dass das Volksbegehren überhaupt startet. Das hat nicht geklappt. Was jetzt vorgelegt worden ist in Gesetzentwürfen ohne konkrete Ausführungsbestimmungen und Finanzmittel, ist eine Blackbox mit ungewissem Ausgang.“

Hanso Janßen, Landesvorsitzender:

„Legt man das bisher Bekannte und den Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenvielfalt nebeneinander, werden die Mängel des Regierungskurses deutlich:

  • Insektengifte bleiben selbst in Naturschutzgebieten weiterhin erlaubt, sogar für Grünland sind sehr großzügige Ausnahmen vorgesehen.
  • Die wichtigen Randstreifen an Gewässern sind so vage beschrieben, dass sie in erheblichen Teilen des Landes ganz wegfallen oder auf einen Meter schrumpfen können.
  • Alleen, Hecken und Feldgehölze sind nur eingeschränkt geschützt und
  • der Schutz von Wiesenvögel existiert für die Landesregierung gar nicht.

Die Regierung fällt also bisher weit hinter das Volksbegehren zurück. Das reicht hinten und vorn nicht für wirksamen und verbindlichen Artenschutz.  Zudem fehlen wichtige Teile für den Artenschutz wie Verordnungen, Förderprogramme und die Finanzierung. Auch wenn eine abschließende Bewertung daher bislang nicht möglich ist, wird doch klar: Ohne Volksbegehren würde sich der Niedersächsische Weg in Nichts auflösen. Wir brauchen das Volksbegehren, jede Stimme dafür ist eine Stimme für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen.  

Hintergrund

Im Haushaltsentwurf 2021 wird der Naturschutz entgegen Ankündigungen des Umweltministers weiter unter Bedarf ausgestattet. Es fehlen 90 Mio. Euro Mittel, um die EU-Vorgaben für Naturschutz-Gebiete auszuweisen (FFH), ebenso 100 Mio. Euro für die Umsetzung der EU-Richtlinie für Wasserschutz. Die Grünen hatten schon für dieses Jahr einen doppelt so hohen Bedarf gesehen und 230 Mio. Euro für den Naturschutz gefordert.

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