Pressemeldung Nr. 55 vom

Stallbrände: Grüne legen Brandschutzkonzept vor:Miriam Staudte: Otte-Kinast ignoriert Tierschutz

Immer wieder kommt es zu dramatischen Stallbränden mit hunderten oder gar tausenden von toten Tieren.

Darum geht’s

Immer wieder kommt es zu dramatischen Stallbränden mit hunderten oder gar tausenden von toten Tieren.  Auch im Agrarland Niedersachsen mussten allein in den letzten zwei Jahren etliche Stallbrände von den freiwilligen Feuerwehren gelöscht werden. Eine Rettung der Tiere war aufgrund der räumlichen Bedingungen in der Regel nicht möglich. Eine offizielle Statistik, die das Problem erfasst gibt es genauso wenig, wie Lösungsvorschläge aus dem Ministerium – Trotz wiederholter Anfragen der Grünen Landtagsfraktion an die Landesregierung und Forderungen nach Brandschutzkonzepten. Nun haben die GRÜNEN einen Antrag in den Agrarausschuss des Landtags eingebracht, in dem sie selbst Eckpunkte für ein Brandschutzkonzept vorlegen.

Das sagen die GRÜNEN

Agrar- und tierschutzpolitische Sprecherin Miriam Staudte

„Die übergroßen Stallanlagen bergen nicht nur was Tierseuchen angeht eine Gefahr, sondern auch bei den dramatischen Stallbränden. Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast ignoriert dieses gravierende Tierschutzproblem. Feuerwehrleute und Tierhaltende müssen oft hilflos zusehen wie die Tiere verenden. Nun haben wir als Oppositionspartei die Arbeit ihres Ministeriums gemacht und Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz und zur Tierrettung vorgelegt. Dazu gehören Maßnahmen wie automatische Brandmeldeanlagen mit direkter Rufweiterleitung an die entsprechende Einsatzleitstelle, ausreichende Stalltüren und Rettungspferche, in die die Tiere getrieben werden können. Es ist nicht zu verstehen, warum es bisher keine Verordnung des Landes dafür gibt.

Auch zeigen die Stallbrände wie dringend wir einen Tierwohl-Cent auf tierische Produkte brauchen, um ein tierschutzgerechtes Umbauprogramm zusammen mit der Landwirtschaft zu fördern. Weniger Tiere und diese besser halten, ist und bleibt unser Credo.“

Hintergrund

Ende März sind bei einem Brand in der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern knapp 50 000 Tiere verendet. Von den in der Anlage gehaltenen Sauen und Ferkeln konnten laut Angaben der Betreiber gerade einmal 1 300 gerettet werden. Die Sauenrettung war auch aufgrund der Kastenstände und Abferkelgitter nicht möglich.

Immer wieder kommt es auch in niedersächsischen Tierhaltungsanlagen zu Bränden, wie diese Fälle exemplarisch zeigen:

  • Essen (Landkreis Oldenburg) Mai 2019 1.500 Schweine
  • Neuenkirchen-Vörden (LK Vechta) Juli 2019 86.500 Legehennen
  • Nordholz (LK Cuxhaven) Januar 2020 5.000 Hühner
  • Gemeinde Hesel (Landkreis Leer) August 2020 50 Rinder
  • Versuchsgut der Universität Göttingen (Landkreis Northeim) August 2020 1.200 Schweine
  • Friesoythe (LK Cloppenburg) September 2020 900 Schweine
  • Lutter (LK Goslar) November 2020 Brand auf Hühnerfarm

Die GRÜNEN fordern für alle bestehenden großen Tierhaltungsanlagen in Niedersachsen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, Brandschutzvorkehrungen und -konzepte , so dass die nach die nach § 14 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) vorgeschriebene mögliche Rettung der Tiere im Brandfall gewährleistet ist.

Außerdem soll eine Verordnung auf den Weg gebracht werden, die auf der Grundlage von § 51 NBauO für alle neuen großen Tierhaltungsanlagen schärfere Mindestanforderungen an den Brandschutz vorschreibt und sich dabei am Regelstandard der Region Hannover orientiert. Vorzuschreiben sind automatische Brandmeldeanlagen mit direkter Rufweiterleitung an die entsprechende Einsatzleitstelle, eine gesicherte Löschwasserversorgung, eine Feuerwiderstandsdauer für alle tragenden und aussteifenden Bauteile einschließlich des Dachtragwerks sowie von Innenverkleidungen und abgehängten Decken von mindestens F 30, automatisch auslösende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatisch auslösende, breite Fluchttüren mit einem maximalen Abstand von 25 Metern,  je eine Fluchttür ins Freie für jeden Stallgang bei Ställen mit Boxen oder Buchten, die regelmäßige Überprüfung aller elektrischen Anlagen durch Sachverständige alle zwei Jahre, eine Blitzschutzanlage, einen Einsatzplan und die örtliche Einweisung der zuständigen Feuerwehren, einen Alarmierungs- und Einsatzplan sowie eine örtliche Einweisung der zuständigen Veterinärinnen und Veterinäre. Tierartspezifischen Flucht- und Verhaltensmechanismen sind zu berücksichtigen, eine tierartspezifische Obergrenze für die Anzahl von Tieren pro Brandabschnitt ist einzuführen.

Auch vor dem Brand gerettete Tiere werden in der Regel notgetötet und nicht mehr verwertet. Dieses Verwertungsverbot für gerettete Tiere ist zu prüfen, um Möglichkeiten zu schaffen, die geretteten Tiere weiter zu halten, sodass wirtschaftliche Zwänge nicht einer Tierrettung entgegenstehen.

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