Statement:Meyer: Verhandlung bestätigt unsere Rechtsauffassung – Mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen

Wir fühlen uns durch die mündliche Verhandlung in unserer Rechtsauffassung bestätigt: Die Landesregierung handelte verfassungswidrig, indem sie die Beantwortung unserer Anfragen nahezu vollständig verweigerte. Die SPD-CDU Landesregierung beantwortete noch nicht einmal, ob es überhaupt erteilte Abschussgenehmigungen gab oder ob eine ausreichende Begründung dafür vorlag.

Heute (Mittwoch, 1.12.2021) fand vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg die mündliche Verhandlung zur Klage der Grünen Landtagsabgeordneten Christian Meyer und Imke Byl gegen die Niedersächsische Landesregierung statt. Die Abgeordneten begehren darin die Beantwortung ihrer Landtagsanfragen zum Thema Zahl und Begründung von Wolfsabschüssen. Dazu Christian Meyer, Sprecher für Naturschutz:

Wir fühlen uns durch die mündliche Verhandlung in unserer Rechtsauffassung bestätigt: Die Landesregierung handelte verfassungswidrig, indem sie die Beantwortung unserer Anfragen nahezu vollständig verweigerte. Die SPD-CDU Landesregierung beantwortete noch nicht einmal, ob es überhaupt erteilte Abschussgenehmigungen gab oder ob eine ausreichende Begründung dafür vorlag. Insbesondere die Tatsache, dass sich das Gericht intensiv mit der Frage, warum nicht zumindest Teilantworten gegeben worden sind, befasste, bestärkt uns in unserer Auffassung. Die Landesregierung konnte für ihre Pauschalverweigerung keine plausible Begründung nennen. Statt Geheimniskrämerei brauchen wir mehr Transparenz und Sachlichkeit für einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf.

Hintergrund:

Neben Byl und Meyer war heute in Bückeburg auch der Prozessbevollmächtigte Helge Limburg (MdB) anwesend. Die Verkündung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist für den 8. Februar 2022 angesetzt.  

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