Pressemeldung Nr. 32 vom

Grüne legen Gesetzentwurf vor:Meta Janssen-Kucz: Beamte sollen die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben

Es leuchtet nicht ein, warum gerade Bediensteten des Staates, die bewusste Entscheidung für den Beitritt zur Solidargemeinschaft der GKV verwehrt wird, während eben diese Mitgliedschaft für die meisten Menschen obligatorisch ist. Man muss kein Freund der Bürgerversicherung sein, um das für eine unzulässige Bevormundung zu halten.

Arzt, Krankenhaus, Gesundheit © CC0

Darum geht´s

Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen haben de facto keine Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Die Grünen im Landtag wollen auch Beamten die Möglichkeit eröffnen, sich für eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. 

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, gesundheitspolitische Sprecherin

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine pauschale Zuzahlung des Dienstherren zur gesetzlichen Krankenversicherung und Beamtinnen und Beamten damit die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ermöglichen. Vor allem Staatsbedienstete mit Kindern würden davon profitieren. Grundsätzlich sollte aber jede Beamtin und jeder Beamte anhand ihrer oder seiner persönlichen Situation entscheiden können, welche Versicherungsform für sie oder ihn die Beste ist. In der privaten Krankenversicherung sind beispielsweise Altersrückstellungen zu bilden und die Beitragsentwicklung ist weniger kalkulierbar. Nicht alle Beamtinnen und Beamten wollen das In Kauf nehmen.“

„Es leuchtet nicht ein, warum gerade Bediensteten des Staates, die bewusste Entscheidung für den Beitritt zur Solidargemeinschaft der GKV verwehrt wird, während eben diese Mitgliedschaft für die meisten Menschen obligatorisch ist. Man muss kein Freund der Bürgerversicherung sein, um das für eine unzulässige Bevormundung zu halten.“

Zum Hintergrund

Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen haben einen Anspruch auf einen Zuschuss des Dienstherren zu krankheitsbedingten Aufwendungen, die sogenannte Beihilfe. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent, für Angehörige 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Üblicherweise wird zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die die übrigen Kosten übernimmt. Die Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist bisher nicht möglich, weil diese nur als Vollversicherung in Anspruch genommen werden kann. Wollen Beamtinnen und Beamte sich dennoch gesetzlich krankenversichern, müssen sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag selbst zahlen und ihre Anspruch auf Beihilfe de facto verfallen lassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zahlung eines pauschalen Beihilfebetrages als Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden.  

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