Pressemeldung Nr. 34 vom

Helge Limburg: Grüner Gesetzentwurf sichert Beteiligung des Parlaments bei Corona-Verordnungen

Eine Verordnung mit einer solchen Tragweite wie aktuell zu erlassen ohne jegliche öffentliche Beratung im Parlament oder zumindest in einem Ausschuss, birgt fachlich hohe Risiken. Dies hat sich leider bereits mehrfach gezeigt: Bei Eingriffen in den Datenschutz, bei den letztlich rechtswidrigen Verboten selbst kleiner Demonstrationen und insbesondere bei dem Verbots-Wirrwarr um Besuche in Privatwohnungen.

Darum geht’s

Die Grünen im Landtag wollen sicherstellen, dass künftig bei einschneidenden Verordnungen zur Corona-Pandemie oder vergleichbaren Notlagen das Parlament nicht mehr komplett außen vor bleibt. Für die zusammen mit der FDP erwirkte Sondersitzung des Landtags in dieser Woche hat die Grünen-Fraktion am Montag (20. April) einGesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz“eingebracht. Es schreibt bei Rechtsverordnungen der Regierung verbindlich vor, dass der Landtag frühzeitig über die Pläne unterrichtet wird und vor Inkrafttreten Gelegenheit zur Stellungnahme hat, etwa durch den Rechts- und Verfassungsausschuss. Die finale Entscheidung über eine Verordnung obliegt unverändert der Regierung.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag:

„Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen einschneidende Eingriffe in alle Lebensbereiche der Bevölkerung nötig gemacht. Alle Maßnahmen sind jedoch ohne vorherige Beteiligung oder Information des Parlaments erfolgt. Dies mag normalerweise bei Verordnungen formal völlig korrekt sein. Politisch ist es bei solchen gravierenden Eingriffen aus mehreren Gründen auf Dauer fragwürdig, wenn nicht sogar falsch.

Eine Verordnung mit einer solchen Tragweite wie aktuell zu erlassen ohne jegliche öffentliche Beratung im Parlament oder zumindest in einem Ausschuss, birgt fachlich hohe Risiken. Dies hat sich leider bereits mehrfach gezeigt: Bei Eingriffen in den Datenschutz, bei den letztlich rechtswidrigen Verboten selbst kleiner Demonstrationen und insbesondere bei dem Verbots-Wirrwarr um Besuche in Privatwohnungen. Auch die neueste Verordnung mit einer ganzen Reihe von Lockerungen und Veränderungen lässt es in vielen Punkten an Klarheit und Sorgfalt fehlen.

Die Beratung in Landtagsgremien muss keineswegs zu großen Verzögerungen führen. Sie führt aber zu deutlich mehr Sorgfalt bei den Corona-Maßnahmen. Und sie führt zu mehr demokratischer Kontrolle und Transparenz für die Öffentlichkeit. Beides ist gerade in den Zeiten von massiven Einschränkungen für Freiheitsrechte besonders geboten. Unser Gesetz stärkt im Übrigen nicht nur die Rechte der Opposition, sondern auch die Rechte der Koalitionsfraktionen. Denn diese bleiben bei den wichtigen Entscheidungen derzeit genauso außen vor.“

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