Pressemeldung Nr. 37 vom

Grüne schlagen Corona-Schutzschirm über 3 Mrd. Euro für Kommunen vor – Land darf die sozialen Folgen nicht ausblenden – Verordnungschaos durch mehr Transparenz und Mitsprache beenden

Die Corona-Pandemie hat massive wirtschaftliche, finanzielle und ebenso einschneidende soziale Auswirkungen.

Darum geht’s

Die Corona-Pandemie hat massive wirtschaftliche, finanzielle und ebenso einschneidende soziale Auswirkungen. Sie hat viele Leidtragende und es braucht deshalb mehr kurzfristige Antworten als das derzeitige Rettungspaket für Wirtschaftsunternehmen und deren Beschäftigten. So geraten viele niedersächsische Kommunen gerade an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit: Durch Mehrbelastung bei Gesundheitsämtern, Schul- und Jugendbehörden, Ordnungsbehörden und anderen Einrichtungen, durch eigene finanzielle Hilfspakete und gleichzeitig wegbrechende Gewerbesteuern.

KOMMUNALER SCHUTZSCHIRM FÜR DASEINSVORSORGE UND ZUKUNFSINVESTIONEN

Die Grünen schlagen deshalb einen Kommunalen Schutzschirm mit einem Zukunftsinvestitionsfonds vor. Mit einem Finanzvolumen von 3 Milliarden Euro kann so die aktuelle Daseinsvorsorge, aber ebenso die Infrastruktur gesichert werden. Der Fonds gibt Zuschüsse und soll Investitionen ermöglichen, die an soziale, ökologische und am Gemeinwohl orientierte Ziele geknüpft sind. Der Fonds soll über Landesanleihen ermöglicht werden, deren Tilgung über die Zeit von 50 Jahren erfolgt.

SOZIALE KRISE VERHINDERN

Viele Menschen sind in ihrem täglichen Leben auf soziale Einrichtungen angewiesen – Niedersachsen hat ein breites und gut aufgestelltes Unterstützungsnetz. Beratungsangebote, Tafeln, Werkstätten: Durch die Corona-Pandemie fallen viele dieser Angebote derzeit weg oder können nur stark verändert aufrechterhalten werden. Die Corona-Krise droht deshalb zu einer sozialen Krise zu werden. Diese sozialen Folgen werden von der Landesregierung bisher völlig ungenügend in den Blick genommen und Unterstützung lässt auf sich warten. Mit einer Dringlichen Anfrage wollen die Grünen deshalb wissen, was das Land dafür tut, damit die Corona-Krise keine soziale Krise wird und die soziale Spaltung sich nicht noch verschärft.

MITSPRACHE DES LANDTAGS STATT DURCHREGIEREN – KORREKTUREN BEI VERORDNUNG NÖTIG

Die ersten Wochen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die Landesregierung im Eilverfahren und ohne Beteiligung von Parlament und Öffentlichkeit per Vorordnung tief in unser tägliches Leben eingreift. Wiederholt schossen Maßnahmen deutlich über das Ziel hinaus und sorgten Fehler für Aufregung vor Ort. Auch die jüngste Verordnung sorgt wieder für Fehler, Verwirrung und Beschwerden. Die Grünen fordern deshalb umgehend Korrekturen und Klarstellungen in mehreren Bereichen. Darüber hinaus muss der Landtag künftig ein Informations- und Anhörungsrecht zu Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Dafür haben die Grünen einen Gesetzentwurf für die Landtags-Sondersitzung am Donnerstag (23. April) vorgelegt.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende

„Bundes- und Landesregierung stehen zwar öffentlich im Blickpunkt. Einen Großteil der Riesenarbeit gegen die Corona-Pandemie leisten aber die Menschen vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Sie leisten die Umsetzung der Maßnahmen, müssen Hilfe dort anbieten, wo Bund und Land keine Unterstützung liefern und verlieren Tag für Tag Gewerbesteuer einnahmen. Die Kommunen geraten gerade an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Sie brauchen schnell eine finanzielle Absicherung. Wir wollen mit einem Kommunalen Schutzschirm in dieser schweren Krise sowohl laufende Ausgaben als auch wichtige Zukunftsinvestitionen ermöglichen und die kommunale Handlungsfähigkeit sichern. Der Erhalt der sozialen Infrastruktur ist ebenso zentral wie Investitionen in die Wasser- und Energieversorgung, für den Klimaschutz, eine umweltfreundliche Mobilität, die Sanierung von Schulen und Kindergärten und den Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Und es geht auch um Investitionen in das kulturelle Leben und den Erhalt des öffentlichen Lebens in diesen Zeiten des Abstandshaltens.

Wir mahnen mit den sozialen Verbänden und Gewerkschaften sehr deutlich, dass die Corona-Krise droht, eine soziale Krise zu werden. Bund und Land müssen umgehend gegensteuern. Familien mit kleinen Kindern, Alleinerziehende, Selbstständige, Kulturschaffende, geringfügig Beschäftige, durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitergeld von Armut Betroffene, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, psychisch Kranke, von häuslicher Gewaltbetroffene oder auch Geflüchtete – sie alle leiden massiv unter den derzeitigen Kontaktbeschränkungen und dem Wegbrechen von sozialer Infrastruktur. Mit gezielten Maßnahmen können hier die Härten abgefedert und aufgelöst werden: Hier ist der Ministerpräsident mit seiner kompletten Landesregierung gefordert, umgehend gegenzusteuern.“

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer

„Bei allem Verständnis für den hohen Zeit- und Arbeitsdruck für Bundes- und Landesregierungen.  Aber die jüngste Verordnung zu den ersten Lockerungen und zugleich weiterhin bestehenden Einschränkungen legt einen Eindruck nahe: Je länger die Landesregierung im Alleingang ihre Verordnungen erstellt, umso mehr Widersprüche, Fehler und Unklarheiten geschehen. Eine Regierung kann sich nicht selbst kontrollieren. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, schnell für Klarheit und Korrekturen in der aktuellen Corona-Verordnung zu sorgen.

Die Öffnung für politische Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz sind viel zu zaghaft. Letztlich wird das Stattfinden einer Demonstration in das Belieben der Behörden vor Ort gestellt. Am pauschalen Verbot für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte wird ebenfalls festgehalten, obwohl andere Länder längst zeigen, wie diese unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsgeboten ermöglicht werden können. Schließlich bleiben auch Spielplätze pauschal geschlossen, ohne überhaupt zu erwägen, mittels kreativer Lösungen in den Kommunen diese zumindest zeitweise für begrenzte Kreise wieder zu öffnen.

Wir haben nicht ohne Grund ein Parlament, das beteiligt werden muss, wenn schwere Eingriffe in Grundrechte und unser tägliches Leben geschehen. Nach Artikel 25 unserer Landesverfassung ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag über schwerwiegende Verordnungen zu unterrichten – die Landesregierung ist gut beraten, hier nicht länger Rechtsbruch zu begehen. Parlamentarische Kontrolle muss umgehend wieder umgesetzt werden. Wir fordern, das Parlament rechtzeitig vor Veröffentlichung der Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu beteiligen und hoffen, dass die anderen Fraktionen hier mit uns gemeinsam an einem Strang ziehen.“

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