Statement:Grüne: Nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens für Sitzverteilung ganz schlechter Stil

Es ist schon ein ganz schlechter Stil wenn SPD und CDU nach der Kommunalwahl ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens kompensieren wollen. Nach den Plänen der Großen Koalition soll das Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu Gunsten der großen Fraktionen verändert werden.

Heute (Donnerstag) wurde im Innenausschuss eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beraten. Insbesondere soll das Auszählverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen geändert werden. Dazu sagt Christian Meyer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag:

Es ist schon ein ganz schlechter Stil wenn SPD und CDU nach der Kommunalwahl ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens kompensieren wollen. Nach den Plänen der Großen Koalition soll das Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu Gunsten der großen Fraktionen verändert werden.  Normalerweise werden solche Änderungen vor Wahlen beschlossen und nicht nachträglich angepasst. Vor allem die kleinen Fraktionen werden benachteiligt. Sie verlieren ihren Sitz mit Stimmrecht und erhalten nur noch das Grundmandat mit Rede- und Antragsrecht.

Die bei den Kommunalwahlen erreichten Mehrheiten werden nachträglich verändert, die Ausschüsse werden nicht kleiner, sondern größer. Das ist ein undemokratischer Akt der Großen Koalition, um mehr ihrer Leute mit Ausschusssitzen zu versorgen. Wir Grüne lehnen eine Änderung des Auszählverfahrens von Hare-Niemeier zu d’Hondt entschieden ab, auch wenn wir in manchen Kommunen selbst davon profitieren. Das bisherige Auszählverfahren Hare-Niemeyer sorgte für eine faire Sitzverteilung und auch die Möglichkeit für eine angemessene Beteiligung kleiner Fraktionen. Das stärkt die Demokratie und bildet die Vielfalt unserer Gesellschaft besser ab als das neue Auszählverfahren der Groko.

Zurück zum Pressearchiv