Pressemeldung Nr. 7 vom

Grüne: Landesregierung arbeitet bei Millionenrabatten für Öl- und Gasindustrie gezielt mit Falschinformationen – Entscheidung im Landtag am Mittwoch absetzen

Trotz Klimakrise wollen SPD und CDU ihren Kniefall vor den Förderkonzernen Exxon und Shell im Eiltempo durchs Parlament treiben. Dabei will sie das Parlament in Mithaftung nehmen, ohne alle Fakten auf den Tisch zu legen. Es kann nicht sein, dass selbst in den vertraulichen Unterlagen relevante Informationen wie die der klagenden Unternehmen den Abgeordneten vorenthalten wird.

Darum geht‘s

Die Grünen fordern, die geplante Eilentscheidung zur Senkung der Förderabgabe für Öl und Gas in dieser Woche im Landtag von der Tagesordnung abzusetzen. Die Landesregierung hatte die Pläne über einen Nachlass von rund 250 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre erst kurzfristig im Januar vorgelegt. Die Begründungen und Informationen im Wirtschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss sind unvollständig und in wesentlichen Punkten sogar irreführend. So verschweigt die Regierung die zahlreichen Sonderregelungen, wodurch die tatsächliche Höhe der Förderabgabe in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfällt als von der Regierung vor den Parlamentsausschüssen angegeben. Zur Begründung verweist die Regierung auf ein Urteil in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verschweigt jedoch, dass dort die Förderabgabe erhöht wurde. In Niedersachsen ist die Förderabgabe unter Rot-Grün bereits gesenkt worden.

Die Landesregierung weigert sich unverändert zu benennen, wer in Niedersachsen gegen die Förderabgabe in Niedersachsen mit welcher genauen Begründung klagt. Sie stützt sich allein auf Urteile in einem anderen Bundesland, die zwei bzw. fünf Jahre alt sind. Das Rechtsgutachten für die Situation in Niedersachsen, dessen Zustandekommen die Regierung nicht näher erläutert, wird streng vertraulich gehalten. Soviel lässt sich dennoch sagen: Es enthält keine Angaben über die Folgekosten der Öl- und Gasförderung für Umweltschäden und den späteren Rückbau. Gleichzeitig will die Landesregierung die Förderabgabe bis 2030 auf einem Minimalniveau festschreiben und sichert bei möglichen Veränderungen der Vereinbarungen der Öl- und Gasindustrie Schadenersatz zu. Eine Beratung der Pläne zur Förderabgabe im Umweltausschuss lehnten die Mitglieder von SPD und CDU ab. Die Grünen-Fraktion stellt deshalb den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 13 von der Tagesordnung des Landtags an diesem Mittwoch.

Das sagen die Grünen

Imke Byl, energie- und klimapolitische Sprecherin:

„Trotz Klimakrise wollen SPD und CDU ihren Kniefall vor den Förderkonzernen Exxon und Shell im Eiltempo durchs Parlament treiben. Dabei will sie das Parlament in Mithaftung nehmen, ohne alle Fakten auf den Tisch zu legen. Es kann nicht sein, dass selbst in den vertraulichen Unterlagen relevante Informationen wie die der klagenden Unternehmen den Abgeordneten vorenthalten wird. Mit dem geplanten Vertrag knebelt sie auch alle kommenden Landesregierungen bis 2030 an Millionen-Subventionen für die fossile Industrie. Wir brauchen stattdessen einen Ausstiegsfahrplan aus der Öl- und Gasförderung, bei dem die fossile Lobby die durch sie verursachten Klimakosten und Gesundheitsfolgen tragen muss!“

Stefan Wenzel, haushaltspolitischer Sprecher:

„Die Landesregierung will ihre geplanten Subventionen in Millionenhöhe für die Erdöl- und Erdgaslobby offensichtlich im Schatten der Corona-Krise möglichst unbemerkt durchpeitschen. Sie arbeitet dabei mit unvollständigen und teils sogar falschen Informationen. Das darf sich ein Landtag nicht gefallen lassen. Man kann nicht im Handstreich der Öl- und Gasindustrie Abgaben für die Staatskasse über eine Viertelmilliarde Euro überlassen, ohne dies schlüssig und nachvollziehbar zu begründen. Dies hat die Regierung in den beiden Ausschusssitzungen unterlassen. Auf Basis unvollständiger und falscher Informationen kann ein Landtag nicht entscheiden.“

Hintergrund

Die Förderabgabe für Erdgas soll ab 2022 von nominal 27 Prozent auf 10 Prozent, die Abgabe auf Erdöl von nominal 18 auf 10 Prozent gesenkt werden. Für 2020 soll rückwirkend eine vollständige Befreiung und 2021 eine Senkung auf 5 Prozent erfolgen. Das Land verzichtet nach seinen eigenen Angaben in der Antragsbegründung für die Förderzinssenkung auf mindestens eine Viertel Milliarde Euro.

Die Landesregierung begründet das Entgegenkommen gegenüber der Industrie allein mit einem Gerichtsurteil zur Förderabgabe in Mecklenburg-Vorpommern. Die dortige Landesregierung hatte den Fördersatz verdoppelt mit der Begründung, damit Mehreinnahmen für den Haushalt zu schaffen. Diese Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Rechtsstreit mit Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt und die Erhöhung gekippt. Die Förderabgabe müsse mit „sonstigen volkswirtschaftlichen Belangen“ begründet werden. Das Urteil ist bereits aus dem Jahr 2018.

Für die Landtagssitzung am 27. Januar (Mittwoch) haben die GRÜNEN eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Keine Senkung der Förderabgabe - Stoppt die Millionen-Rabatte für die Erdöl- und Erdgasindustrie!" beantragt.

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