Statement:Grüne: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die von CDU und SPD beschlossene anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die EU-Bürgerrechte. Eine pauschale Sammlung und Speicherung aller Nutzerdaten von Bürgerinnen und Bürgern ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung.
Zu dem heute (Dienstag) gefällten Urteil des EuGH zur Unzulässigkeit pauschaler Vorratsdatenspeicherung sagt Christian Meyer, Fraktionsvize und Sprecher für Bürgerrechte:
Die von CDU und SPD beschlossene anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die EU-Bürgerrechte. Eine pauschale Sammlung und Speicherung aller Nutzerdaten von Bürgerinnen und Bürgern ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bundesregierung sollte sich jetzt von der pauschalen und ungezielten Datensammelwut der Innenminister*innen verabschieden und die Vorschläge von GRÜNEN und FDP nach einer differenzierten Strafverfolgung im Netz über das rechtstaatlich vom EuGH erlaubte Quick Freeze-Verfahren umsetzen. Damit kann gezielt mit richterlichem Vorbehalt gegen schwere Straftaten im Netz wie Kinderpornographie oder Waffenhandel vorgegangen werden. Dazu werden nur in begründeten Verdachtsfällen die Nutzerdaten im Internet nach rechtsstaatlichen Prinzipien gespeichert und zur Strafverfolgung genutzt.