Statement:Grüne: Änderung der Bauordnung bleibt hinter Erfordernissen zurück

„Eine Solarpflicht – entweder zur Stromerzeugung oder zur Wärmegewinnung - müsste auf sämtlichen Neubauten, wo dies technisch möglich ist, verbindlich festgelegt werden.“

Zur heute im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz beschlossenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung erklärt Christian Meyer, baupolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

„Das Land bleibt mit den vorgeschlagenen Änderungen weit hinter den Erfordernissen unserer Zeit zurück. Der Minimalkompromiss der GroKo bei der Solarpflicht lediglich für Gewerbeneubauten beweist einmal mehr, dass trotz großer Reden von dieser Landesregierung kein großer Wurf für Klimaschutz und Energiewende im Gebäudesektor mehr zu erwarten ist. Eine Solarpflicht – entweder zur Stromerzeugung oder zur Wärmegewinnung - müsste auf sämtlichen Neubauten, wo dies technisch möglich ist, verbindlich festgelegt werden. Auch bei der Sanierung bereits bestehender Dächer müssen Nachrüstungen eingeplant werden. Denn gerade die alten, bisher wenig energieeffizienten Gebäude müssen im Sinne des Klimaschutzes rasch für die Nutzung von Erneuerbaren Energien fit gemacht werden – nur so können wir das erhebliche Potenzial auf niedersächsischen Dachflächen endlich heben und einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Landesregierung hat es darüber hinaus versäumt, für Erleichterungen beim Denkmalschutz beim Errichten von Solarenergieanlagen zu sorgen. Auch bei der Nutzung von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich verstricken sich SPD und CDU in Widersprüche und sorgen mit missverständlichen Formulierungen für Rechtsunsicherheit. Das Land verpasst erneut die Chance, die Bürger*innen möglichst unbürokratisch an der Energiewende zu beteiligen und dezentrale Energiegewinnung zu vereinfachen.“

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