Pressemeldung Nr. 98 vom

Hochwasser in Niedersachsen:Grüne: 50 Millionen für betroffene Menschen und Kommunen

„Trotz der jüngsten Entwicklungen ist diese Landesregierung handlungsfähig. Vollgelaufene Keller, zerstörter Hausrat – das Hochwasser hinterließ den Betroffenen hohe, existentiell bedrohende Schäden. Die zugesagte unkomplizierte und rasche Unterstützung der Flut-Opfer hat weiterhin Priorität. Das wurde durch die Aufstockung des Nachtragshaushalts auf 50 Millionen Euro eindrücklich bewiesen. Ich bin sicher, dass der Landtag in der kommenden Woche positiv entscheiden wird, mit den jetzt zugesicherten Sofortmaßnahmen einen schnellen und unbürokratischen Beitrag zu leisten.“

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Darum geht’s

Heute (09. August 2017) hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags mit der Bewältigung der Hochwasser-Folgen beschäftigt. Beschlossen wurde, finanzielle Soforthilfen in Höhe von 50 Millionen Euro durch einen Nachtragshaushalt für die vom Hochwasser betroffenen Menschen und Kommunen bereitzustellen.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende

„Trotz der jüngsten Entwicklungen ist diese Landesregierung handlungsfähig. Vollgelaufene Keller, zerstörter Hausrat – das Hochwasser hinterließ den Betroffenen hohe, existentiell bedrohende Schäden. Die zugesagte unkomplizierte und rasche Unterstützung der Flut-Opfer hat weiterhin Priorität. Das wurde durch die Aufstockung des Nachtragshaushalts auf 50 Millionen Euro eindrücklich bewiesen. Ich bin sicher, dass der Landtag in der kommenden Woche positiv entscheiden wird, mit den jetzt zugesicherten Sofortmaßnahmen einen schnellen und unbürokratischen Beitrag zu leisten.“

„Die Zusicherung der finanziellen Soforthilfe ist jedoch nur ein erster, wichtiger Schritt. Im zweiten Schritt gilt es, die konkreten Schäden privater Gebäude und der Unternehmen aufzunehmen und den Betroffenen die notwendige Unterstützung aus dem Nachtragshaushalt zukommen zu lassen. Mit der Verdoppelung des Nachtragshaushalts sichern wir ausreichend finanzielle Mittel dafür. Wie groß die Schäden im Detail sind, ist heute nicht seriös zu beantworten, deshalb kann es im Jahr 2018 möglicherweise notwendig sein, weitere Mittel bereit zu stellen.“

„Klar ist auch: Die Auswirkungen des Klimawandels sind unbestreitbar und so werden sich Unwetter-Katastrophen in Niedersachsen vermutlich häufen. Rot-Grün in Niedersachsen ist sich dieser Herausforderung sehr bewusst und setzt weiter auf Prävention etwa durch einen ambitionierten Klimaschutzplan.“

Gerald Heere, haushaltspolitischer Sprecher und MdL aus der Hochwasserregion

„Die durch das Hochwasser betroffenen Menschen und Kommunen, die die Millionenschäden nicht alleine bewältigen können, haben unsere volle Unterstützung. Das stellt die Verdoppelung des Nachtragshaushalts nachdrücklich unter Beweis. Klar ist, Niedersachsen braucht eine intakte Infrastruktur in den Kommunen, deswegen stellen wir ihnen Mittel für die rasche Reparatur zur Verfügung. Ich erwarte, dass der Landtag nächste Woche den Nachtragshaushalt beschließt, damit die Betroffenen ab dem Folgetag Hilfen unbürokratisch beantragen können.“

Zum Hintergrund

Die Erhöhung des Nachtragshaushalts auf 45 Millionen Euro wurde von der Umweltminister Stefan Wenzel aufgrund neuerer Schätzungen dem Ausschuss vorgeschlagen. Der Ausschuss hat diesen Vorschlag einvernehmlich um einen Puffer von fünf Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht. Der Entwurf des Nachtraghaushaltes wurde heute, unter Verzicht auf die 1. Lesung im Landtag, direkt im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beraten. In der kommenden Woche soll er dann beschlossen werden.

Opfer des Hochwassers erhalten neben den Soforthilfen zudem Steuererleichterungen und vereinfachte Verfahren bei der Steuer. Dazu zählt, dass fällige Steuern bis zum 30. November gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden können. Wer etwa neue Kleidung kaufen oder Schäden an der Wohnung beseitigen muss, kann sich dies nun als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung anrechnen lassen. Unternehmen wiederum können beim Wiederaufbau Sonderabschreibungen geltend machen.

Zudem hat die Landesregierung einen ressortübergreifenden Stab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden eingerichtet. Aufgabe des Arbeitsstabs soll es sein, das Ausmaß der eingetretenen Schäden strukturiert zu erfassen. Weiterhin ist er für die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten der finanziellen Unterstützung für die Betroffenen zuständig.

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