Volker Bajus: Rede zum Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz (Gesetzentwurf AfD)

Rede Volker Bajus© Plenar TV

TOP 11 Gesetzentwurf der AfD zum Niedersächsischen Justizvollzug

- Es gilt das gesprochene Wort -

Die AfD macht einmal mehr einen Vorschlag, der an der Realität vorbeigeht, niemandem hilft und im Einzelfall die Situation in den ohnehin belasteten JVAs verschärft. Offenbar fällt es ihr schwer, weiter als bis zwei zu zählen – denn in ihrer Welt existieren exakt zwei Geschlechter und exakt eine Wahrheit: die eigene.

Dass unsere Rechtsordnung differenzierter ist, dass der Vollzug differenzierter ist, dass die Realität differenzierter ist – all das ignorieren Sie.

Warum? Weil es Ihnen nicht um Sicherheit geht, sondern um Stimmungsmache. Um Hetze gegen transgeschlechtliche Menschen, auf dem Rücken einer ohnehin verletzlichen Minderheit.

Die Unterbringung im Justizvollzug erfolgt eben nicht nach dem Prinzip „Geburtsurkunde raus, JVA rein“. Die Entscheidung basiert auf einer gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfung. Sicherheitsaspekte, Gefährdungslagen, körperliche und psychische Merkmale – all das wird einbezogen. Von Fachleuten, die im Gegensatz zu manchen politischen Akteuren hier im Haus tatsächlich wissen, wie Vollzug funktioniert.

Die AfD fantasiert hingegen von Männern, die sich „einfach als Frauen ausgeben“, um Zugang zu Frauenvollzugsanstalten zu erhalten. Dieses Bild ist absurd und gefährlich irreführend. Die Verfahren, die solche Missbrauchsversuche verhindern, existieren längst und funktionieren. Dazu hat die Landesregierung ausführlich im Ausschuss unterrichtet.

Wenn Männer sich als Transfrauen ausgeben, um Frauen zu belästigen – sei es im Sportverein, auf der Toilette oder im Frauenknast –, dann sind nicht Transfrauen das Problem. Dann sind das Problem Männer!

Dieser einfache Gedanke überfordert offenbar jene Kräfte, die lieber eine Minderheit stigmatisieren, als sich mit tatsächlichen Täterstrukturen auseinanderzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die geschlechtliche Identität Teil des durch Art. 1 und 2 geschützten Persönlichkeitsrechts ist. Geschlechtszuordnungen können sich ändern – und der Staat ist verpflichtet, dies zu respektieren. Eine transgeschlechtliche Frau zwangsweise in einem Männergefängnis unterzubringen, wäre ein schwerer Grundrechtseingriff und oft eine konkrete Gefahr.

Die AfD fordert also eine Lösung, die verfassungswidrig ist, Menschen gefährdet – und verkauft das dann als „Sicherheitsmaßnahme“.

Wenn es der AfD wirklich um Sicherheit im Strafvollzug ginge, wenn Sie ein echtes Interesse an den Menschen hätten, die dort ihren Dienst tun, dann hätten Sie irgendwann Vorschläge zu Personalmangel, Auslastung oder Gewaltprävention gemacht. Aber dazu kam – nichts. Stattdessen das immer gleiche Muster: Hetze statt Lösungen.

Der Rechtsstaat lebt von Differenzierung, von Verantwortung und vom Schutz der Menschenwürde. Die bestehende Praxis zur Unterbringung folgt genau diesen Prinzipien. Die AfD hingegen will Grundrechte aushebeln, gefährliche Situationen schaffen und eine Minderheit zum politischen Spielball machen. Wir weisen diese Forderung daher entschieden zurück – fachlich, verfassungsrechtlich und moralisch.

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