Volker Bajus: Rede zum Abgeordnetengesetz und zur Stärkung der FDGO

Rede Volker Bajus© Plenar TV

TOP 24 Gesetzentwurf (CDU) zur Änderung der Niedersächsischen Landes-haushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeord-netengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

- Es gilt das gesprochene Wort -

Um das gleich vorneweg klarzustellen: Das Ziel, Demokratiefeind*innen und Antisemit*innen den Zugang zu öffentlichen Mitteln zu verbauen, teilen wir ausdrücklich. Das gebietet unser Selbstverständnis als demokratischer Rechtsstaat. Und, Kolleginnen und Kollegen, es gebietet auch das Grundgesetz selbst.

Der CDU-Entwurf erweckt jedoch im Teil zur Landeshaushaltsordnung den Eindruck, dass extremistische oder antisemitische Organisationen heute problemlos an öffentliche Gelder kommen könnten. Das ist schlicht falsch. Schon jetzt greifen mehrere wirksame Schutzmechanismen:

  • § 44 LHO,
  • die Verwaltungsvorschriften,
  • die Prüfung der Zuverlässigkeit,
  • und straf- sowie verfassungsschutzrechtliche Vorgaben.

Wir reden also nicht über ein Regelungs-Vakuum, sondern über die Frage: Gibt es Regelungslücken oder Präzisierungsbedarf? Was ist sinnvoll? Was ist verhältnismäßig? Was nützt der Demokratie wirklich?

Und genau hier lohnt der Blick auf die Fakten:

- Erstens:
Aus der Verwaltungspraxis Niedersachsens ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein extremistisch beeinflusster oder antisemitischer Verein trotz bestehender Regeln Zuwendungen erhalten hätte.
Das zeigt: Wir haben kein Vollzugsproblem – und kein Regelungsloch.

- Zweitens:
Der Vorschlag ähnelt der früheren „Extremismusklausel“ des Bundes. Diese wurde 2011 eingeführt – und später wieder abgeschafft, weil Gerichte und Expert*innen sie als zu unbestimmt, nicht praktikabel und unangemessen bewertet haben.

- Drittens:
In Sachsen wurde die sogenannte „Sachsenklausel“ 2015 aus denselben Gründen kassiert. Auch dort zeigte sich: Rechtlich unscharfe Extremismusabfragen führen direkt in die Sackgasse.

- Viertens:
Selbst Schleswig-Holstein ringt seit über einem Jahr mit einer deutlich kürzeren und milderen Fassung einer solchen Klausel. Der Entwurf der CDU in Niedersachsen ist erheblich umfangreicher und weitreichender – und damit noch fehleranfälliger.

Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der gesamten Zivilgesellschaft ist jedenfalls nicht die Antwort. Ortsfeuerwehren, Sportvereine, Repair-Cafés – alle müssten zusätzliche Prüfungen, Unklarheiten und bürokratische Hürden befürchten. Das halte ich für falsch – und schädlich.
Ja, wir wollen Demokratiefeind*innen den Zugang zu Geldtöpfen versperren – aber doch nicht das Ehrenamt austrocknen. Deshalb brauchen wir gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen.

Gut gedacht ist leider noch nicht gut gemacht: Der Entwurf ist juristisch unscharf und erzeugt Rechtsunsicherheit. Sie verweisen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO), aber ohne die klare Definition des Bundesverfassungsgerichts aus dem NPD-Urteil von 2017. Die FDGO ist kein politischer Kampfbegriff, sondern ein definierter verfassungsrechtlicher Terminus. Wer darauf verweist, muss präzise, gerichtsfest und sauber formulieren.

Auch der Verwaltungsvollzug wirft Fragen auf: Wer prüft was? Mit welchem Maßstab? Wie dokumentieren die Kommunen? Wie sichern wir Gleichbehandlung? Wie verhindern wir politisch motivierte Fehleinschätzungen? So, wie es jetzt formuliert ist, ist es kaum handhabbar.

So wie er ist, macht Ihr Entwurf den Eindruck, er sei Teil der bundesweiten Kampagne der Union, die großen Teilen der Zivilgesellschaft ein generelles Misstrauen entgegenbringt. Organisationen, die täglich für Demokratie, Vielfalt und Teilhabe arbeiten, geraten unter Verdacht – das schwächt unsere Demokratie, statt sie zu stärken.

Ganz anders bewerten wir den zweiten Teil des Entwurfs, die Änderungen im Abgeordnetengesetz. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die CDU hierzu die Initiative ergriffen hat.
Denn es gibt Anlass zur Besorgnis: Anfang 2024 berichtete der Bayerische Rundfunk über mehr als 100 Rechtsextreme, die in der Mitarbeiterschaft der AfD-Bundestagsfraktion tätig waren. Auch hier im Niedersächsischen Landtag hat die AfD Personen aus dem rechtsextremen Milieu beschäftigt.

Wir können es nicht zulassen, den Feind*innen der Demokratie Zugang zur Herzkammer der Demokratie zu ermöglichen – ja, sie sogar zu finanzieren. Wir brauchen klare Regeln. Wer unsere Grundordnung zerstören will, darf nicht über Steuergelder unterstützt werden.

Ob die konkrete Umsetzung Ihres Vorschlags in der Praxis funktioniert, werden wir im Ausschuss beraten. Da habe ich einige Fragezeichen – und ich bin sicher: Sie auch. Denn wir müssen sorgfältig abwägen: Auf der einen Seite die Autonomie der Fraktionen,
auf der anderen den Schutz des Parlaments.

Zu dieser Abwägung wollen wir gerne konstruktiv beitragen.

Die Demokratie schützt sich nicht von selbst – dafür sind wir alle verantwortlich. Lassen Sie uns nach gemeinsamen Lösungen suchen, die wirksam, verhältnismäßig, praxistauglich und rechtssicher sind: Demokratiefeind*innen und Antisemit*innen ausschließen – ohne die Zivilgesellschaft zu verunsichern. Und das Parlament schützen – ohne seine Freiheit zu beschädigen.

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