Tanja Meyer: Rede zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung (Antrag CDU)
Rede zu TOP 18: Umsetzung der Ziele des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes als Ergebnis der Enquete-kommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung - niedersächsische Krankenhauslandschaft weiterentwickeln (Antr. CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
erst einmal ist es natürlich begrüßenswert, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sich so um die Umsetzung der einzelnen Schritte der Gesetzgebung bemühen und dass Sie das auch einmal aufschreiben und uns vorlegen, damit wir bzw. die Landesregierung wissen, was nun zu tun ist. Das ist sicher nett gemeint, aber der Anschein, dass Sie der Landesregierung hier nicht ausreichend vertrauen, entsteht dabei schon irgendwie.
Ich weiß, als Opposition ist es immer gut, zu zeigen, dass es ja die eigene Idee war, dass nun die eigenen Gesetze und Verordnungen denen der Bundesgesetzgebung folgen müssen. Aber ehrlich gesagt, dafür braucht es eigentlich keine Aufforderung durch Sie. In dem quasi natürlichen Prozess folgt selbstverständlich ein Schritt dem nächsten. Und das wissen Sie auch.
Deswegen wundert mich der Antrag doch etwas. Eine Fragestunde dazu hätte ich verstanden, sogar eine dringliche Anfrage oder eine Kleine Anfrage an das Ministerium. Eine Bitte um Berichterstattung im Ausschuss wäre überflüssig, denn die findet ja nun ganz regelmäßig statt.
Insofern verstehe ich diesen Antrag nicht.
Wir haben bundesweit eines der modernsten Krankenhausgesetze. Sie waren selber maßgeblich an der Entwicklung beteiligt, Sie wissen, wie weit Niedersachsen hier ist und dass auch neue Vorgaben des Bundes eine Nachjustierung auf Landeseben erfordert.
Dass aber noch immer nicht ganz klar ist, wohin die Reise geht, hat der Kabinettsbeschluss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bund gestern gezeigt.
Die kürzlich eingebrachte gemeinsame Stellungnahme der Länder ist dabei in keiner Weise berücksichtigt worden. Und deswegen geht das Ringen weiter und weiter, obwohl wirklich niemand das will.
Sie wissen selber, dass der Gesundheitsminister Andreas Philippi zusammen mit den Gesundheitsminister*innen der Länder quasi tagtäglich mit dem Bundesgesundheitsministerium darum streitet, die nächsten Bausteine der Krankenhausreform auf den Weg zu bringen.
Aber die gesetzlichen Vorgaben müssen auch die Belange eines Flächenlandes wie Niedersachsen berücksichtigen. Der gestrige Gesetzentwurf tut das nicht.
Während also unser Gesundheitsminister für eine Gesetzgebung kämpft, die unsere Klinken absichern und die die Qualität und Versorgung bei uns landesweit absichern sollen, vermitteln sie den Eindruck, Sie müssten sagen, was nun zu tun ist, damit das gelingt.
Auch wenn ich sicher bin, dass der Bund NICHT, wie sie schreiben, eine unkontrollierte Strukturbereinigung möchte, ist dennoch jeder Tag, den die Reform dauert, ein schlechter Tag für die Klinken bei uns. Denn sie brauchen das Geld, was aus den neuen Regelungen resultiert, um zu überleben. Nur so kann die Reform strukturiert stattfinden.
Wir sind nicht weit voneinander weg. Eigentlich sind wir auf dem gleichen Weg., Sie brauchen uns nicht dazu aufzufordern, ihn miteinander zu gehen!
Lassen Sie uns das gemeinsam im Ausschuss diskutieren.